Aktuelle Informationen des Bayernbundes e.V..
Nachrichten aus Kultur, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft für Altbayern, Franken und Schwaben.

Zum Bildungsangebot des Bezirkes Oberbayern gehören auch die Schulen für Holz und Gestaltung SHG in Garmisch-Partenkirchen. Dieses Bildungszentrum ist in dieser Form einmalig in Deutschland und bietet als Ausbildungszweige die Berufsfachschule für Schreiner und die Berufsfachschule für Holzbildhauer an. Neben der Meisterschule für Schreiner und der Fachakademie für Raum- und Objektdesign gehört zu den SHG seit 2010 auch eine Krippenbauschule.

Geleitet wird die Krippenbauschule von Martin Königsdorfer, der wie er selbst augenzwinkernd sagt, vom Krippenvirus infiziert ist.  Bayernbund-Landesvorsitzender Sebastian Friesinger und Redakteur Fritz Lutzenberger haben mit ihm gesprochen.

 

Frage:

Herr Königsdorfer, was hat den Bezirk veranlasst, eine Krippenbauschule zu betreiben?

 

In erster Linie handelt es sich beim Krippenbau um ein Kulturgut. Der Bezirk sieht in der Krippenbauschule die Möglichkeit, das „Kulturgut“ Krippenbau aufrecht zu erhalten, alte Techniken weiterleben zu lassen und vor allem mit modernen Techniken und neuen Materialien neu zu beleben.

Unter unserem damaligen Schulleiter Herrn Alexander Wanisch und Herrn Altbezirkstagspräsident Franz Jungwirth, die beide auch Freunde der Krippe sind, entstand also 2009 die Idee, die dann 2010 zur Eröffnung kam.

Ich möchte hier gerne noch dazu erwähnen, dass die Krippe weit mehr als nur ein Kulturgut ist. Im Grunde stellt die Krippe die Wurzel unseres christlichen Glaubens und gerade in Bayern oder im gesamten Alpenraum auch die Grundlage unserer Kultur dar.

Das Leben war seit jeher an den kirchlichen Festen orientiert. Nicht umsonst bildet der Advent das „Kommen“ – das „Erwarten“ des Herrn. So beginnt auch unser kirchliches Jahr mit dem Geschehen um die Geburt.

In allen Epochen der letzten 2000 Jahre finden wir stets eine Auseinandersetzung der Kunst mit der Geburt des Kindes. Folglich würde ich sagen, dass die Krippe also weit mehr als ein Kulturgut darstellt. Sie ist ein Ausdruck unserer inneren Werte und Empfindungen.

 

Frage:

Krippenausstellungen genießen gerade in der Weihnachtszeit großes Interesse bei Groß und Klein. Erklären Sie uns doch bitte die Faszination, die für die Menschen von Krippen ausgeht.

 

Die Krippe zeigt uns also Werte. Sie bringt in uns Empfindungen hervor und versetzt uns meist zurück in ein Umfeld von Geborgenheit, Ruhe, Kraft, Liebe und Zuflucht.

Die Erwachsenen lässt sie meistens zurückdenken an die eigene Kindheit. Hier kommen diese Wertvorstellungen wieder stark zum Vorschein. Die Kinder sind in den meisten Fällen verzaubert vom Licht, vom Ausdruck der Figuren und der Tiere und natürlich von dem Kind in der Krippe.

Ein Jeder, so denke ich kennt bestimmt von den Eltern oder Großeltern aus seiner Kindheit die Aussage: „Finger weg, des is koa Spuizeig, as Krippal schaugt ma mit de Augen o!“

Die Krippe ist also etwas wertvolles so soll es auf ganz einfache Weise den Kindern vermittelt werden. Als Kind erkannte man die Wertigkeit daraus und diese Wertigkeit bleibt bis ins Alter erhalten.

Auch das bildet, meiner Meinung nach, diese Anziehung der Krippe – diese bildliche, wertvolle Bibelgeschichte.

In den Krippenbaukursen ist es für die Teilnehmer in gewisser Weise eine Art Meditation.

Vielleicht unterbewusst eine Suche nach dem Sinn, ein Ausdruck schöpferischer Fertigkeiten und Fähigkeiten und eine schöne Besinnung und Vorfreude auf das „Kommen des Kindes“.

Dieses Gemeinschaftserlebnis, welches den Krippenbauern zuteil wird, ist ebenfalls etwas Bedeutendes. Es entstehen über die Kursdauer hinaus wahre Freundschaften, die über Jahre anhalten.

Eigentlich könnte man im Ganzen sagen: „Die Krippe verbindet“.

Sie verbindet uns Menschen mit Gott, Alt und Jung, Glauben mit dem Alltagsleben, Herz und Hand, usw.…

Zum Kursprogramm gehört auch, Landschaften und Pflanzen zu gestalten.

 

Frage:

Seit wann gibt es überhaupt Krippen in den Privathäusern?

 

Die Krippen haben vorwiegend seit der Säkularisation, also zu Beginn des 19. Jahrhunderts, in die Wohnungen Einzug gehalten.  Kirchengüter, auch Krippen, wurden verstaatlicht, verkauft und kamen so zur reichen Bevölkerung. Das Aufstellen in den Privathäusern reizte so also das Krippenbauen an, da der einfachere Handwerker, Bauer auch eine Krippe im Haus haben wollte.

Anspruchsvoll ist die perspektivische korrekte Gestaltung von Diaramen.

Frage:

Welche Kurse bieten Sie in der Krippenbauschule an?

 

Wir bieten eine Vielzahl an Krippenbaukursen an, die auch stets im Wechsel der jeweiligen Jahresprogramme umgesetzt werden. Im Durchschnitt sind es ca. 10 – 12 verschiedene Kurse pro Jahr. Diese können auf der Homepage unserer Bildungseinrichtung unter www.shg-gap.de eingesehen werden.

 

Frage:

Welche Voraussetzungen sollten Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitbringen?

 

Die Teilnehmer sind stets bunt gemischt. Das soll bedeuten: Es braucht hierfür keine direkten Voraussetzungen handwerklicherseits. Wenn jemand mit Hammer und Akkuschrauber umgehen kann ist das ein Gewinn, jedoch kein Muss.

Eine wichtige Voraussetzung wäre doch zu erwähnen und die bringen die Teilnehmer ohnehin mit: die Liebe zur Krippe.

 

 

Frage:

Wie laufen diese Kurse ab? Gestalten die Teilnehmer eine vollständige Krippe?

 

Die Teilnehmer gestalten an 2 aufeinanderfolgenden Wochen an jeweils 3 Tagen eine vollständige Krippe, ein Hintergrundbild oder was auch auf dem Kursplan steht.

Die Dauer eines Kurses beträgt also 6 Tage jeweils von Donnerstag bis Samstag.

Den Höhepunkt bietet meist der letzte Tag. Es ist ein unglaublich schönes Gefühl, wenn Sie in erwachsenen Augen am Ende der Fertigstellung den Glanz der Kinderaugen erkennen, die gerade vor den Christbaum stehen. Eigentlich und das ist das schöne an meiner Tätigkeit, habe ich nicht nur einmal im Jahr den „Heiligen Abend“.

 

 

 

Frage:

Werden in Garmisch-Partenkirchen nur alpenländische Krippen gestaltet?

 

Nein. Vorweg: Wir fertigen heimatliche Krippen. In der Überschrift heißt es ja „Bauet Krippen aber baut sie nach EURER Heimat!

Das soll bedeuten: Setz Dich mit Dir und Deiner Umgebung auseinander. Betrachte Deine Heimat und nimm wahr, dass all dies Teil der Schöpfung ist. Gott ist auch bei Dir zuhause oder wie man bayrisch so schea sagt „dahoam“ in unserer „Hoamat“.

Es werden also fränkische, schwäbische, mitteldeutsche, schweizer Krippen und was wir nicht schon an Teilnehmern hatten, gebaut.

Selbstverständlich findet auch die orientalische Krippe ihren Platz in unseren Baukursen, sogar sehr stark. Das geht wohl stets mit dem Verständnis um die „Echte“ Darstellung einher, da uns die Bibel ja das Gebiet um Betlehem aufzeigt.

 

 

Frage:

In Garmisch-Partenkirchen gibt es auch ein Krippenmuseum im Museum Aschenbrenner, über das wir in der Weiß-Blauen Rundschau Nr. 6/2018 berichtet haben. Gibt es da eine Verbindung?

 

In direktem Sinn gibt es keine Verbindung. Das Museum Aschenbrenner wird von der Stiftung der Marianne Aschenbrenner und dem örtlichen „Verein der Werdenfelser Krippenfreunde“ betreut und erhalten.

Es gibt wohl eine Verbindung, aber die ist eher in meiner Person zu suchen, da ich im Ortsverein als 2. Vorsitzender agiere.

 

 

Frage:

Wo können sich Interessenten über Ihre Krippenbaukurse informieren?

 

Informationen finden die Interessierten unter www.shg-gap.de.

Wir bitten hier jedoch zu berücksichtigen, dass auch uns die Pandemie in der Umsetzung und Abhaltung der Kurs stark eingeschränkt hat und wir im nächsten Jahr, also 2022 viele Kurse von 2021 erst nachholen müssen.

Eine beliebte Form von Krippen sind Eckschränke für den Herrgottswinkel.

#Weihnachtskrippe#Krippenbau#Bayernbund

  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner, Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Hans-Joachim Heßler haben bei einem gemeinsamen Festakt das 75-jährige Jubiläum der Bayerischen Verfassung gewürdigt. 
  • Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth betonte in seiner Festansprache die Bedeutung der Verfassung als „Fundament der Staats- und Werteordnung des Freistaats Bayern“. 
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Unsere Verfassung enthält den Bauplan für unsere freiheitliche Demokratie. Dieser bleibt aktuell – ohne Reibungsverluste durch Wandel und Zeitgeist.“ 

 

Die Präsidentin des Bayerischen Landtags Ilse Aigner, Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Hans-Joachim Heßler haben in einem gemeinsamen Festakt im Nationaltheater das 75-jährige Jubiläum der Bayerischen Verfassung gefeiert. Die Festansprache hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth. Corona-bedingt fand der Festakt ohne Gäste statt, wurde jedoch im Bayerischen Fernsehen live übertragen. 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth betonte in seiner Rede „die Entschlossenheit, mit der man sich in Bayern schon kurz nach Kriegsende anschickte, die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine bessere Zukunft zu gestalten.“ Zwar habe es „der Lauf der Geschichte bekanntlich mit sich gebracht, dass die Bayerische Verfassung – im Jahr 1946 als Vollverfassung mit dem Anspruch umfassender Maßgeblichkeit konzipiert – in zunehmendem Maße durch andere verfassungsrechtliche Ordnungsrahmen ergänzt und überlagert wurde“ – allen voran durch das Grundgesetz, das im Mai 1949 verkündet wurde. „Trotz dieser Verschiebung der Gewichte bildet die Bayerische Verfassung seit nunmehr 75 Jahren das Fundament der Staats- und Werteordnung des Freistaats Bayern.“

 


Landtagspräsidentin Ilse Aigner hob in der Podiumsdiskussion das Zeitlose der Bayerischen Verfassung hervor: „Unsere Verfassung enthält den Bauplan für unsere freiheitliche Demokratie, für eine wehrhafte Grund- und Werteordnung, für das gesellschaftliche Zusammenleben. Und sie ist klar und einfach formuliert – und bringt die Werte zeitlos zu Papier.”

Bemerkenswert sei zudem, „dass unsere Verfassung nicht nur Grundrechte benennt, sondern auch Grundpflichten formuliert.“ So heiße es in Artikel 117 der Bayerischen Verfassung: „Der ungestörte Genuss der Freiheit für jedermann hängt davon ab, dass alle ihre Treuepflicht gegenüber Volk und Verfassung, Staat und Gesetzen erfüllen.“ „Das zeigt in klaren Worten, das niemand alleine auf der Welt ist. Wir sind ein Gemeinwesen. Egoismen und unbeschränkte – falsch verstandene – Freiheit stehen im Widerspruch zu unserer Vorstellung von einem Gemeinwesen, in dem natürlich jedes Individuum für sich steht, aber im dem wir füreinander Verantwortung tragen und übernehmen.“

Ministerpräsident Dr. Markus Söder betonte: „Bayern steht für Toleranz und Demokratie. Wir leben in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, der auch in der Pandemie funktioniert. Unsere Verfassung hat sich beim Erhalt der Demokratie und bei der Bekämpfung der Pandemie bewährt.“

Auch der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Hans-Joachim Heßler hob die große Bedeutung des Rechtsstaats für unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen hervor: „Wir sollten uns immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass vermeintlich selbstverständliche Errungenschaften wie die Rechtsstaatlichkeit alles andere als selbstverständlich sind. Sie sind – das zeigt auch die bayerische Verfassungsgeschichte gut – Schritt für Schritt errungen worden und können unter ungünstigen Umständen auch wieder verloren gehen.“ Alle Institutionen, aber ebenso alle Bürgerinnen und Bürger müssten sich „für den Erhalt des Rechtsstaats einsetzen und stark machen“, so Präsident Dr. Heßler weiter. Dem habe die Rechtsprechung durch transparente und nachvollziehbare Entscheidungen Rechnung zu tragen.

©Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss

#75JahreBayerischeVerfassung#Bayern#Prof.Dr.StephanHarbarth#LandtagspräsidentinIlseAigner#MinisterpräsidentDr.MarkusSöder#Bayernbund

 

(CK)

 

 

 

Alljährlich zum Bayerischen Verfassungstag am 1. Dezember verleiht der Kreisverband Weilheim-Schongau/Garmisch-Partenkirchen seinen Ehrenring an Persönlichkeiten aus seinem Wirkungsbereich, deren Engagement und Leistung aber über die beiden Landkreise hinausgehen und so ein positives Bild der Region vermitteln.

In diesem Jahr wurde auf einstimmigen Beschluss des Kreisvorstandes Frau Christine Singer aus Hofheim ausgezeichnet.

Sie engagiert sich in vielfältiger Weise für ihre Mitmenschen und Berufskollegen. Seit 2012 ist sie Bezirksbäuerin von Oberbayern und seit 2017 Erste Stellvertretende Landesbäuerin des Bayerischen Bauernverbandes. Im gleichen Jahr wurde sie von ihrem Verband auch in den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks entsandt.

Leider war es, wie im Vorjahr, auch heuer wegen der Corona-Pandemie nicht möglich, den Ehrenring im Rahmen einer großen Veranstaltung mit allen Mitgliedern zu verleihen. Deshalb kamen der Kreisvorsitzende Ludwig Bertl und der stellvertretende Kreisvorsitzende Altlandrat Luitpold Braun zu Christine Singer auf ihren Hof nach Hofheim, um ihr unter Corona-gerechten Vorgaben zu gratulieren. Auch der Landesvorsitzende Sebastian Friesinger ließ es sich nicht nehmen, an der Zeremonie teilzunehmen.

Als außerordentlicher Glücksfall erwies es sich, dass die stellvertretende Kreisbäuerin von Garmisch-Partenkirchen, Elisabeth Krötz, sich bereit erklärte, die Laudatio für Christine Singer zu übernehmen. Sie kennt Christine Singer seit vielen Jahren und konnte nicht nur ihr vielfältiges Wirken darstellen, sondern auch einige persönliche Anekdoten zum Besten geben.

Anschließend überreichte Kreisvorsitzender Ludwig Bertl die Urkunde und Altlandrat Luitpold Braun steckte Christine Singer den Ring an.

Landesvorsitzender Sebastian Friesinger gratulierte der Geehrten herzlich und stellte ihr außerordentliches Engagement heraus. Weiter betonte er die Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft, dem gerade in Pandemiezeiten eine besondere Rolle zukommt.

 

Musikalisch begleitet wurde die Verleihung des Ehrenringes durch Theresa und Johannes Singer.

Christine Singer dankte den Vertretern des Bayernbundes für die Auszeichnung und die anerkennenden Worte. Wichtig sind ihr die Werte, die der Bayernbund vertritt.

Abschließend erläuterte Altlandrat Luitpold Braun die Kriterien für die Vergabe des Ehrenringes, der bereits seit 12 Jahren vergeben wird. Christine Singer ist die erste Frau, die den Ring jetzt erhalten hat. (Fritz Lutzenberger)

 

Bilder: (Fritz Lutzenberger)

Die Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 als Teil der amerikanischen Demokratisierungspolitik nach 1945

Festansprache von Prof. Dr. Hermann Rumschöttel, Präsidium der Bayerischen Einigung e.V.
(Nachdruck aus dem Bayernspiegel, Festschrift Verfassungsfeier, München 2021)

Konstanten bayerischer Verfassungsgeschichte zwischen 1808 und 1946: Der Druck von außen, Fremdeinflüsse und Selbstbestimmung

Bayern feiert sich gerne. Die Bayerische Einigung/Bayerische Volkstiftung hat wesentlich dazu beigetragen, dass dabei die Verfassungsgeschichte nicht vergessen wird. Die Konstitution von 1808, die Verfassungs-Urkunde von 1818, die Bamberger Verfassung von 1919 und unsere heutige, Ende 1946 in Kraft getretene „Verfassung des Freistaates Bayern“ waren und sind immer wieder Anlass zu verfassungspatriotischer Erinnerung, zu Jubiläumsfeiern und Gedenkpublikationen. Man feierte und feiert Verfassungsgeschichte als eine Erfolgsgeschichte, die dem bayerischen Volk, der bayerischen Politik, dem bayerischen Staat zu verdanken ist. Dafür gibt es viele und gute Gründe.

Ein wenig in den Hintergrund tritt dabei die Tatsache, dass der Druck von außen und Fremdeinflüsse zu den Konstanten bayerischer Verfassungsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert gehören. Ohne Napoleon und den Schatten einer Rheinbundverfassung ist die Konstitution von 1808 nicht zu verstehen, ohne den Druck von Wiener Kongress und der Deutschen Bundesakte nicht die Verfassungs-Urkunde von 1818, ohne Weimar, das Reich und die Reichsverfassung nicht die Bamberger Verfassung. Und ohne die amerikanische Militärregierung, ohne die Vereinigten Staaten von Amerika nicht unser heutiges Verfassungsdokument, dessen Entstehung einem amerikanischen Anstoß zu verdanken ist, das materiell von der Militärregierung ständig begleitet und beeinflusst wurde und schließlich von einem immer freundlicher gewordenen Feind unter Auflagen genehmigt worden ist.

Die Wissenschaft und die bayerische Landesgeschichtsschreibung sind dabei schon viel weiter als das allgemeine Geschichtsbewusstsein und das „Mia san mia“-Feeling des stolzen Staatsbayern. Schon der große bayerische Landeshistoriker Michael Doeberl hat 1918 beim Rückblick auf über ein Jahrhundert konstitutionelle bayerische Entwicklung das zusammenfassende Urteil gefällt: „Bayern hat in seinem Verfassungsleben seine Empfänglichkeit für Einwirkungen aus der Fremde wie seine Fähigkeit zu selbständiger, eigenartiger Verarbeitung des Empfangenen bekundet.“

Und was die amerikanischen Leistungen bei der Verfassunggebung und Demokratisierung des nach-nationalsozialistischen Bayern angeht, so liegen zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen von Barbara Fait, Reinhard Heydenreuter, Karl-Ulrich Gelberg, Thomas Schlemmer, Annette Zimmer und anderen vor, auf denen die nachfolgenden Ausführungen im Wesentlichen beruhen.

Auch die Landesgeschichtsschreibung, die sich an eine breitere Öffentlichkeit wendet und viele publizistische Äußerungen berücksichtigen den Forschungsstand. Unter der Überschrift „Hochgepäppelt aus Ruinen. Deutschland im Sommer `45. Warum es ein Glück war, den Krieg gegen die Amerikaner verloren zu haben“ schrieb Herbert Riehl-Heyse im Juli 1995 in der Süddeutschen Zeitung: „Das hat es ja in der Weltgeschichte nicht oft gegeben, dass ein Sieger den Besiegten, dessen Schuld nun wirklich deutlich zutage lag, nicht mit Gewehrkugeln und nicht mit riesigen Reparationsforderungen bestrafen, dass er ihm stattdessen helfen wollte, aus welchen Gründen auch immer. Es ist eine Binsenweisheit, dass die Sieger auch weltpolitische, machtpolitische Motive hatten für ihre Hilfe. Und trotzdem ist es einmalig, wie da den zu Boden gegangenen wieder auf die Beine geholfen wurde, finanziell und ideell.“

Hans Nawiasky (1880-1961), Professor für Staatsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und wichtigsten Berater der Bayerischen Staatsregierung in staatsrechtlichen Fragen bis 1933 und erneut nach 1945. Bildherkunft: https:// https://imp-ccg.unisg.ch/de/wissen/newsroom/aktuell/rssnews/hintergrund/2019/september/geschichtsstunde-hans-nawiasky-13september2019.

Hans Nawiasky (1880-1961), Professor für Staatsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und wichtigsten Berater der Bayerischen Staatsregierung in staatsrechtlichen Fragen bis 1933 und erneut nach 1945. Bildherkunft: https:// https://imp-ccg.unisg.ch/de/wissen/newsroom/aktuell/rssnews/hintergrund/2019/september/geschichtsstunde-hans-nawiasky-13september2019.

Dass uns diese amerikanische Hilfestellung gerade bei Verfassungsjubiläen nicht immer im angemessenen Maße bewusst war und ist, kann man vielleicht als eine späte Nachwirkung der Skepsis ansehen, mit der von manchen Zeitgenossen die Demokratisierungsaktivitäten der Militärregierung betrachtet worden sind. Zudem haben herausragende Persönlichkeiten der bayerischen Reformkräfte und der neuen politischen Funktionselite wie Wilhelm Hoegner oder Hans Nawiasky mehrfach den amerikanischen Einfluss klein geredet und klein geschrieben in der guten Absicht, dadurch die Akzeptanz der Verfassung in der bayerischen Bevölkerung zu erhöhen.

Die Bayerische Einigung/Bayerische Volksstiftung hat das 75-jährige Jubiläum der Bayerischen Verfassung von 1946 als eine gute Gelegenheit angesehen, die historischen Leistungen der Amerikaner in und für Bayern dankbar zu würdigen und sich über die bis heute geltende Verfassung als Gemeinschaftswerk der US-Militärregierung und der um einem demokratischen Wiederaufbau bemühten bayerischen Politiker der Nachkriegszeit zu freuen. In diesem Sinne wurde das traditionelle, 1967 begründete Verfassungsfest im Jahr 2021 unter dieses Generalthema gestellt.

Wilhelm Hoegner (1887-1980), Jurist, Richter, Hochschullehrer und 1945 bis 1946 sowie 1954 bis 1957 sozialdemokratischer Bayerischer Ministerpräsident. Bildherkunft: https://www.wir-feiern.bayern/geschichte/200-jahre-verfassungsstaat über HdBG

Wilhelm Hoegner (1887-1980), Jurist, Richter, Hochschullehrer und 1945 bis 1946 sowie 1954 bis 1957 sozialdemokratischer Bayerischer Ministerpräsident. Bildherkunft: https://www.wir-feiern.bayern/geschichte/200-jahre-verfassungsstaat über HdBG

Die Organisation der amerikanischen Militärregierung

Im seit April/Mai 1945 von der amerikanischen Armee besetzten Deutschland wurde der Militärregierungsapparat allmählich aus den G-5 Stabsabteilungen der Kampfverbände herausgelöst, die speziell für zivile Angelegenheiten zuständig waren. Für ganz Bayern fungierte seit dem 15. Mai 1945 in München das Regional Military Government Detachment E1F1 (RMG) unter Colonel Charles E. Keegan. Wie überall, so standen auch hier die Aufgaben zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung, der organisatorische und personelle Aufbau von Verwaltungsinstitutionen, die Sicherung von Ernährung, Wohnraum und medizinischer Versorgung sowie Entnazifizierung, Entmilitarisierung, Ermittlung und Bestrafung von Kriegsverbrechern ganz im Vordergrund der Aktivitäten. Für das Verhältnis zur bayerischen Bevölkerung waren Distanz und Fraternisierungsverbot vorgegeben. In der grundsätzlichen amerikanischen Handlungsrichtlinie, der Direktive JCS 1067, die offiziell von April 1945 bis Juli 1947 galt, hieß es unmissverständlich, dass Deutschland nicht aus Gründen der Befreiung, sondern als geschlagene Feind-nation besetzt werde. Die Besatzungsrealität entfernte sich allerdings bald und aus unterschiedlichen pragmatischen und prinzipiellen Gründen von dieser harten Ausgangsposition.

Im Juni 1945 wurde Bayern als Eastern Military District des amerikanischen Besatzungsgebiets der 3. US-Armee zugewiesen, dessen Oberbefehlshaber George S. Patton auch das Amt als bayerischer Militärgouverneur ausübte und dessen G-5 Abteilung des Generalstabes das Münchner RMG unterstand. Zum 1. Oktober erfolgte die Zusammenführung von RGM und der G-5 Abteilung zu einem neuen Office of Military Government unter der Leitung eines Direktors. „In the Eastern Military District, the regional military government detachment and G-5 Section of the army will be designated the Office of Military Government for Bavaria.“

An der Spitze dieses „Office of Military Government for Bavaria“ (OMGBY) standen General Walter J. Muller (bis November 1947), bisher in der 3. US-Armee für die Logistik zuständig, und Colonel Roy L. Dalferes, bisher Leiter der G-5 Stabsabteilung der 3. US-Armee. Das Office of Military Government for Bavaria waren direkt der amerikanischen Militärregierung in Berlin (OMGUS) nachgeordnet, die von General Lucius D. Clay geleitet wurde.

Lucius D. Clay und die Initiative zur Verfassunggebung in den Ländern der US-Zone

Am Beginn der Verfassunggebung in den Ländern der US-Zone, also in Bayern, Württemberg-Baden und Hessen stand ein Befehl der amerikanischen Militärregierung, konkret eine entsprechende Willensäußerung des stellvertretenden Militärgouverneurs und Chefs von OMGUS, Lucius D. Clay. Es war in erster Linie seine, im Herbst 1945 entwickelte Vorstellung, dass noch im Jahr 1946 die unter US-Herrschaft stehenden Länder nicht nur über eine feste konstitutionelle Grundlage verfügen sollten, sondern an der Spitze auch über Regierungen, die von einer parlamentarischen Mehrheit getragen wurden. In enger Verbindung damit standen Clays Wünsche nach einer Aktivierung des politischen Lebens durch Wahlen. Schon im Oktober 1945 sah er die Zeit gekommen, „Demokratie“ und Wertewandel dadurch zu stärken. In einem Bericht an den amerikanischen Kriegsminister schrieb er: „It seems to me time to take the next step, to hold elections.“

General Lucius D. Clay (1898-1978) war ab Mai 1945 Stellv. Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland, 1947 bis 1949 war er Militärgouverneur in Deutschland und Befehlshaber der US-Landstreitkräfte in Europa. Bildherkunft:  https://www.army.mil/article/216006/gen_lucius_d_clay_a_brilliant_administrator

General Lucius D. Clay (1898-1978) war ab Mai 1945 Stellv. Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland, 1947 bis 1949 war er Militärgouverneur in Deutschland und Befehlshaber der US-Landstreitkräfte in Europa. Bildherkunft:  https://www.army.mil/article/216006/gen_lucius_d_clay_a_brilliant_administrator

Sowohl bei seinem Wunsch nach Wahlen, die die Bevölkerung politisch mobilisieren sollten, als auch bei seiner Vorstellung, so rasch als möglich in der US-Zone Länderverfassungen erarbeiten und in Kraft treten zu lassen, musste er sich über starke Widerstände seiner engeren Berater, über Bedenken aus Washington, aber auch über Wünsche und Vorschläge der Ministerpräsidenten der amerikanischen Zone hinwegsetzen, die eine Verschiebung unter anderen bis zur endgültigen Etablierung politischer Parteien für nötig hielten. Clay beharrte auf seinen Vorstellungen und seinem Zeitplan und so erfolgte mit den Gemeindewahlen im Januar 1946, nur 8 Monate nach der bedingungslosen Kapitulation, ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer Re-Demokratisierung von unten nach oben.

Auch bei der Verfassunggebung drängte er zur Eile. Im November oder Anfang Dezember 1945 erteilte er seinem Berater James Kerr Pollock, im Zivilleben Staatsrechtsprofessor an der Universität Michigan, den Auftrag, mit den Ministerpräsidenten der US-Zone über die Möglichkeit von Wahlen von Verfassunggebenden Landesversammlungen zu sprechen, für die Clay die Monate Mai oder Juni 1946 vorschwebten. Zwar rieten Wilhelm Hoegner und die anderen Länderchefs von einem solchen engen Zeitplan ab, aber Pollock schloss sich letztlich Clays Vorschlägen an, an denen er festhalten solle, wenn es das amerikanische Ziel sei, „to speed up the restoration of Democratic institutions.“

Auch ein auf Zeit spielender, höchst sachkundig besetzter Arbeitsausschuss der OMGUS-Civil Administration Branch – unter anderen gehörte diesem der 1933 von München in die USA emigrierte Verfassungsrechtler Carl Loewenstein an – konnte Clay nicht umstimmen. Nach dem von ihm aufmerksam beobachteten und im Ergebnis positiv beurteilten Gemeindewahlen beauftragte er die Direktoren der Militärregierungen in Bayern, Hessen und Württemberg-Baden, zwischen dem 26. Mai und den 30. Juni 1946 Wahlen zu Verfassunggebenden Landesversammlungen auf den Weg zu bringen. Clays enger Zeitplan sah ferner vor, dass spätestens bis Ende des Jahres die Länder über genehmigte Verfassungen und demokratisch legitimierte Regierungen verfügen sollten.

In Bayern informierte Wilhelm Hoegner am 30. Januar 1946 sein Kabinett, dass die Militärregierung ihm den Auftrag gegeben habe, „eine Kommission für die Ausarbeitung einer bayerischen Verfassung in Vorschlag zu bringen“. Am 8. Februar 1946 wurde dieser Auftrag von Walter J. Muller in offizieller Form erteilt. Nun nahmen die Dinge ihren Lauf und die Wahlen zur Verfassunggebenden Landesversammlung fanden schließlich tatsächlich am 30. Juni 1946 statt.

Es ist also nicht übertrieben, wenn man in General Lucius D. Clay den Initiator und spiritus rector der Bayerischen Verfassung sieht. Der 1897 geborene Soldat war 1945 Stellvertreter Eisenhowers und der eigentlich Verantwortliche für die amerikanische Militärregierung in Deutschland geworden. Von 1947 bis 1949 fungierte er als Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland.

Im Rahmen seiner Möglichkeiten betrieb und förderte er eine demokratisierende, liberale und marktwirtschaftlich ausgerichtete Besatzungspolitik, die wesentlich das Leben in den Ländern der US-Zone in den Jahren des Neuanfangs und Wiederaufbaus prägte. Die Bayerische Verfassung von 1946 hat mehrere Väter; einer davon ist Lucius D. Clay.

US-Motive der Verfassunggebung und Demokratisierung

Welche Interessen und Zielvorstellungen standen hinter Clays Drängen, in der amerikanischen Zone möglichst rasch den Weg von Demokratisierung und Verfassunggebung zu beschreiten? Die Quellen lassen verschiedene Motive erkennen, deren jeweilige Gewichtung nicht leicht zu ermitteln ist.

Obwohl „Demokratisierung“ in den ersten Monaten der Besatzungsherrschaft nicht im Vordergrund der amerikanischen Aktivitäten stand, darf man doch davon ausgehen, dass sie als politisch-ideelle weltanschauliche Basis bei Clay von Anfang an zu den fundamentalen Triebkräften seinen Handelns gehörte. Je mehr er erkannte, dass es auf deutscher Seite personelle und politische Anknüpfungspunkte gab, die dem Demokratisierungsprozess den Charakter gemeinschaftlichen Vorgehens verliehen, verfestigte sich seine Überzeugung, dass es richtig sei, den zögerlichen, Zurückhaltung empfehlenden Beratern nicht nachzugeben. Die kommunalen Januarwahlen 1946 sind hierfür ein überzeugendes Beispiel. In einem größeren Rahmen konnte sich Clay auch von den Festlegungen des Potsdamer Abkommens gestärkt fühlen, mit denen die Alliierten eine Demokratisierungspolitik fördern wollten.

Aber Clay dachte natürlich nicht nur politisch-ideell, sondern auch ökonomisch. Die hohen und laufend steigenden Besatzungskosten, ein Punkt öffentlicher Kritik auch in der amerikanischen Heimat, konnten nur reduziert werden, wenn man möglichst rasch und möglichst umfänglich administrative und organisatorische Aufgaben an deutsche Institutionen und Personen übertragen und sich auf Kontrollfunktionen beschränken konnte.

In der Mitte Brigadegeneral Walter J. Muller (1895-1967), Oktober 1945 bis November 1947 Direktor des Office of Military Government for Bavaria (OMGBY), bei einer Konferenz zwischen ihm, Abteilungsleitern von OMGBY und Ministerpräsident Wilhelm Hoegner sowie Mitgliedern seines Kabinetts. Ein Datum war nicht zu ermitteln. Entnommen aus: https://www.bayerischer-ministerrat.de – Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945-1962 online. Kabinett Hoegner I 1945/46 (Im Druck erschienen als: Das Kabinett Hoegner I. 28. September 1945 bis 21. Dezember 1946. 2 Teilbände. Bearb. von Karl-Ulrich Gelberg, hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayern. München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1997)

In der Mitte Brigadegeneral Walter J. Muller (1895-1967), Oktober 1945 bis November 1947 Direktor des Office of Military Government for Bavaria (OMGBY), bei einer Konferenz zwischen ihm, Abteilungsleitern von OMGBY und Ministerpräsident Wilhelm Hoegner sowie Mitgliedern seines Kabinetts. Ein Datum war nicht zu ermitteln. Entnommen aus: https://www.bayerischer-ministerrat.de – Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945-1962 online. Kabinett Hoegner I 1945/46 (Im Druck erschienen als: Das Kabinett Hoegner I. 28. September 1945 bis 21. Dezember 1946. 2 Teilbände. Bearb. von Karl-Ulrich Gelberg, hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayern. München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1997)

Am Ende des Jahres 1945 bestand der personelle Apparat des Office of Military Government for Bavaria aus 1.415 Offizieren und 2.678 Soldaten, insgesamt also 4.093 Mann. In Wahlen, Parteizulassungen und einer Verfassung sah man Möglichkeiten, die mehrfach beklagte politische Apathie der bayerischen Bevölkerung zu überwinden und Mitwirkungsbereitschaft, Engagement und Mitverantwortung zu fördern, Vertrauen und Zukunftsperspektiven bei den bayerischen Menschen zu stärken – und das Personal der Militärregierung zu reduzieren. Ende 1946 gehörten OMGBY nur mehr 1.543 Personen an, 513 Offiziere, 417 Zivilangestellte und 613 Soldaten.

Auch das Ziel eines föderalistischen und dezentralisierten Aufbaus des neuzuordnenden Deutschlands spielte bei der amerikanischen Politik der Verfassunggebung in den Ländern ihrer Zone eine wichtige Rolle, wobei man zugleich gegen davon abweichende Vorstellungen der anderen Besatzungsmächte Zeichen setzen und Fakten schaffen wollte.

Die OMGUS-Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945 hatte in der amerikanischen Besatzungszone „Verwaltungseinheiten gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden; jeder Staat wird eine Staatsregierung haben“. Damit waren Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden errichtet. Verfassungen sollten die Länderregierungen demokratisch legitimieren und deren Stellung und Selbstbewusstsein in einem neuen Deutschland stärken.

Auch hier gab es ökonomische Erwägungen. Es ging um starke Länder, mit denen man eine Wirtschaftseinheit verwirklichen konnte. „Angesichts der prekären Lage der deutschen Wirtschaft war (…) die Eile, mit der Clay sein Demokratisierungsprogramm durchzuziehen bemüht war, völlig plausibel.“ (Barbara Fait).

Schließlich ist als Motiv auf die Entwicklung der internationalen politischen Lage, die zunehmenden Spannungen zwischen den westlichen Besatzungsmächten und der Sowjetunion zu verweisen. Stabilisierung im eigenen Machtbereich erschien vor dem Hintergrund des West-Ost-Verhältnisses als eine wichtige politische Aufgabe, um den Rücken frei zu haben für Konflikte, die sich bereits am Horizont abzeichneten.

US-Methoden der Verfassunggebung und Demokratisierung

Die Bedeutung der Verfassunggebung im Denken und Handeln Clays kam auch darin zum Ausdruck, dass er diese nicht nur aus organisatorischen Gründen – es waren alle Länder der US-Zone betroffen – als eine Aufgabe der amerikanischen Militärregierung insgesamt (OMGUS) verstand. In diesem Sinne lag die Zuständigkeit bei der Civil Administration Division (CAD) von OMGUS und einem dafür geschaffenen „Committee on German Governmental Structures“. In einer Kombination von klaren Vorstellungen über die Grundlinien und roten Linien, zurückhaltender Kontrolle und gleichsam vertrauensvollem gewähren und machen lassen, nahm man meist nur indirekt, durch persönliche Gespräche und Überzeugungsarbeit und durch ständige Beobachtung Einfluss auf die Verfassungsberatungen. Barbara Fait und Thomas Schlemmer haben zu Recht betont, dass sich die Besatzungsbehörden darum bemühten, „den Akt der Verfassunggebung aus dem Besatzungsalltag herauszulösen“ und eine „Atmosphäre von Freiheit“ (Lucius D. Clay) zu schaffen, in der die bayerischen bzw. deutschen Politiker ihre Vorstellungen frei entfalten konnten.

Diese Zurückhaltung im methodischen Vorgehen und die oftmals – aber nicht immer – indirekte Einflussnahme der Besatzungsbehörden dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Anteil der Militärregierung an der Entstehung und dem materiellen Inhalt der Verfassung erheblich gewesen ist. „Tatsächlich nahm die Militärregierung“ – so Karl-Ulrich Gelberg 2003 in Korrektur der bisherigen Forschung – „in umfangreichem Maße und auch substantiell Einfluss auf zahlreiche Artikel der Verfassung.“ Den Protokollen der vorberatenden bayerischen Organe lassen sich die Vorgabe und die Akzeptanz amerikanischer Änderungswünsche in vielen Fällen nicht entnehmen,

Als amerikanischer Beobachter von OMGUS begleitete Roger H. Wells, im Zivilleben Professor für Politische Wissenschaften, die bayerischen Beratungen. Er ließ sich laufend von Mitarbeitern informieren und nahm auch vereinzelt selbst an den Sitzungen teil. Am 7. August 1946 stellte er im Verfassungsausschuss der Verfassunggebenden Landesversammlung als weitere amerikanische Sonderberater in der Frage der Landesverfassung und ständige Ansprechpartner für die bayerische Seite Albert C. Schweizer und John P. Bradford von der Civil Administration Division der amerikanischen Militärregierung in Bayern vor. „Wir stehen ihnen jederzeit zur Verfügung und würden gern von Zeit zu Zeit zwanglos mit ihnen zusammenkommen. Wir beabsichtigen nicht, an irgendwelchen Sitzungen ihrer Ausschüsse oder der Verfassunggebenden Landesversammlung selbst teilzunehmen, aber wir hoffen, dass die Fraktionsführer und die Mitglieder des Verfassungsausschusses ihre Probleme frei und ungezwungen mit uns besprechen werden.“

Die bei der Entstehung der Bayerischen Verfassung von den Amerikanern praktizierte Methode, durch Hintergrundgespräche, Anregungen und Empfehlungen bei gleichzeitig deutlicher Sprache entscheidenden Einfluss zu nehmen, kennzeichnet bis 1949 auch das Verhältnis von OMGBY und bayerischer Gesetzgebung.

Insgesamt gesehen ist die Bayerische Verfassung von 1946 ein Gemeinschaftswerk von Lucius D. Clay, amerikanischen Militärregierungsstellen (OMGUS, OMGBY), Washingtoner Ministerien und den bayerischen Politikern in den verschiedenen vorberatenden und verfassunggebenden Gremien, wobei Wilhelm Hoegner aus verschiedenen Gründen eine besondere Rolle zugebilligt werden muss.

Verfassungsentstehung in Bayern: Die konkreten Abläufe  

Der zeitliche Ablauf der konkreten Verfassunggebung in Bayern ist rasch erzählt. Der Sozialdemokrat Wilhelm Hoegner, von den Amerikanern Ende September 1945 zum „Minister President of the State of Bavaria“ ernannt, war bereits vorinformiert, als er am 8. Februar 1946 den offiziellen Auftrag erhielt, „eine Kommission für die Ausarbeitung einer bayerischen Verfassung in Vorschlag zu bringen“. In dem neunköpfigen Gremium, dem Vertreter der SPD, der CSU und der KPD angehörten, übernahm er selbst den Vorsitz. Der renommierte Staatsrechtler Hans Nawiasky, mit dem Hoegner im Schweizer Asyl Gespräche über die Verfassungszukunft Bayerns und Deutschlands geführt hatte, wurde als Sachverständiger beigezogen.

Es ging weit über die Vorstellungen der Amerikaner hinaus, dass Hoegner diesem Vorbereitenden Verfassungsausschuss bereits bei der konstituierenden Sitzung den „Entwurf einer Verfassung des Volksstaates Bayern“ vorlegte. Vorarbeiten aus dem Schweizer Asyl erweiterte Hoegner in kurzer Zeit zu einem Text, der in Umrissen bereits die endgültige Verfassung in Form und Inhalt erkennen ließ. Diese Präjudizierung der nun folgenden Beratungen ist ein wesentlicher Grund für den starken Anteil bayerischer und deutscher Verfassungsvorstellungen, die sich an der Weimarer und der Bamberger Verfassung orientierten, wobei man deren als Fehler oder Demokratiegefährdung bewertete Regelungen vermeiden wollte. Die amerikanischen Einflüsse wurden dadurch in erheblichem Umfang zu Korrekturen, Modifikationen, Streichungen und Ergänzungen. Ein wenig erinnert dieses „Vorpreschen“ Hoegners an die Eile Maximilian von Montgelas bei der Erarbeitung der bayerischen Konstitution von 1808 zur Abwehr von zu starken Vorgaben und Eingriffen Napoleons.

Das Ergebnis der Arbeit des Vorbereitenden Verfassungsausschusses ging in der zweiten Maihälfte an die Militärregierung und wurde bei OMGUS von dem erwähnten „Interdivisional Committee on German Governmental Structure“ geprüft. Ergebnis war eine Denkschrift zu den Verfassungsentwürfen von Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden, die dann bei den Beratungen der Verfassunggebenden Landesversammlung zum Grundlagenmaterial gehörte.

Die bayerische Verfassunggebende Landesversammlung, Ergebnis der ersten landesweiten demokratischen Wahlen am 30. Juni 1946, hatte zwar eine parteipolitische Zusammensetzung mit eindeutigen Mehrheitsverhältnissen (CSU 109, SPD 51, KPD 9, Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung/WAV 8 und FDP 3 Sitze), aber diese hatten keine größere Bedeutung für die vornehmlich konsensorientierten Verfassungsberatungen. Der ständige Blick auf die Besatzungsmacht hat dieses typische politische Nachkriegsverhalten erkennbar gestärkt.

Die eigentliche Arbeit leistete der aus 21 Mitgliedern bestehende Verfassungsausschuss der Verfassunggebenden Landesversammlung, in dem vor allem Wilhelm Hoegner und die CSU-Abgeordneten Hans Ehard, Alois Hundhammer und Michael Horlacher für Kompromissformeln und Einmütigkeit sorgten. Der Ausschuss legte der Landesversammlung einen „Entwurf einer Bayerischen Verfassung“ sowie einen ergänzenden Bericht vor, in dem die wichtigsten strittigen Fragen – das Amt eines Staatspräsidenten und der Wunsch nach einer Zweiten Kammer, einem Senat – thematisiert wurden. Am 26. Oktober 1946 nahm die Landesversammlung den Entwurf an, nachdem Lucius D. Clay bereits am 24. Oktober seine Zustimmung erteilt hatte, allerdings verbunden mit einer eindeutigen Interpretation des Artikels 178. Der Beitritt Bayerns zu einem zukünftigen deutschen Bundesstaat sei nicht fakultativ, sondern obligatorisch. Dieser deutliche und harte Eingriff Clays ist eines der ganz wenigen Beispiele direkter und kompromissloser amerikanischer Einflussnahme und eine direkte Folge der US-Deutschlandpolitik.

Stimmabgabe bei Wahlen 1946 in München. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 76 % stimmten am 1. Dezember 1946 in einer Volksabstimmung 70 % der Wählerinnen und Wähler für die Annahme der neuen Bayerischen Verfassung. Bild: www.army.mil

Stimmabgabe bei Wahlen 1946 in München. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 76 % stimmten am 1. Dezember 1946 in einer Volksabstimmung 70 % der Wählerinnen und Wähler für die Annahme der neuen Bayerischen Verfassung. Bild: www.army.mil

Am 1. Dezember 1946 konnte die bayerische Bevölkerung über den Verfassungsentwurf abstimmen und zugleich den ersten Nachkriegslandtag wählen. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 76 % stimmten 70 % für die neue Verfassung, die Hoegner am Tag darauf ausfertigte und die schließlich am 8. Dezember in Kraft trat. Lucius D. Clays Zeitvorstellungen hatten sich in vollem Umfang erfüllt.

Die konkrete amerikanische Einflussnahme *(Einzelbeispiele)

Die Vorgaben der Militärregierung für den Verfassungsinhalt hielten sich zunächst in engen Grenzen. Die Verfassung sollte einen Grundrechtskatalog und einen weitgehenden Schutz der Grundrechte enthalten. Hier war der amerikanische Druck erheblich und nicht ohne Grund ist in der Forschung festgestellt worden, dass erst die Militärregierung den bayerischen Verfassungspolitikern ein modernes Grundrechtsverständnis vermittelt hat. Am 22. Oktober 1946 berichtete Hoegner von einem Gespräch mit Roger H. Wells: „Er hat uns dargelegt, dass in den Vereinigten Staaten von Amerika die Ausnahmen von den Grundrechten durch den höchsten Gerichtshof im Laufe der Zeit geschaffen und umgrenzt worden sind. Mr. Wells hat anerkannt, dass wir selbstverständlich nicht auf eine Entwicklung des Verfassungslebens von 150 Jahren zurückblicken können.“ Der dezidierte Schutz der Grundrechte und die Einführung des in Deutschland und Europa einmaligen Jedermannsrecht der Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof haben kräftige amerikanische Wurzeln.

Die zweite „rote Linie“, die den Spielraum der Verfassunggebenden Landesversammlung einschränkte, war der amerikanische Wunsch, die Verfassung solle Regelungen enthalten, die die Übertragung von Hoheitsrechten auf „gesamtdeutsche“ Institutionen ermöglichten. Allen fundamental-föderalistischen oder separatistischen bayerischen Vorstellungen war damit der Boden entzogen. Und das in einer politischen Gesamtsituation, in der man in Bayern intensiv über staatliche Souveränität und Selbstständigkeit nachdachte. In der letzten Sitzung der Verfassunggebenden Landesversammlung wurde ein Brief General Clays verlesen, der apodiktisch jede Art von Partikularismus oder Separatismus ausschloss und ausdrücklich formulierte, dass der in die Verfassung (Art. 178) aufgenommene bayerische Wille, einem zukünftigen deutschen Bundesstaat beizutreten nicht als Recht, sondern als alternativlose Pflicht zu verstehen sei.

An dieser Stelle können nicht die zahlreichen amerikanischen Interventionen zu einzelnen Verfassungsartikeln angesprochen oder alle Streichungen – etwa der Bestimmungen über die Planwirtschaft, die staatliche Überwachung des Geld- und Kreditwesens und des Außenhandels – im Detail erläutert werden. Wichtig war den Amerikanern die Garantie der örtlichen Selbstverwaltung, die politische Neutralität der Beamten, die Festlegung ihrer Leistungen durch Prüfungen im Wege des Wettbewerbs sowie das Bekenntnis zum „demokratisch-konstitutionellen Staat“.

„Moniert wurden u. a. die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts bei der Normenkontrolle, der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Landtagsverhandlungen, der nicht an Bedingungen geknüpft war, sowie die Zwangsmitgliedschaft in kulturellen Körperschaften, Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft und Organisationen der Verbraucher und Erzeuger.“ Das Notstandsrecht wurde befristet, die Verpflichtung der Presse zu sachlicher Berichterstattung gestrichen – „darin hatte die Militärregierung einen Ansatzpunkt für Pressezensur gesehen – und bei der Wahl der Senatoren (wurde) die Formel ‚nach demokratischen Grundsätzen‘ ergänzt.“ (Karl-Ulrich Gelberg). In Artikel 184 musste ein Vorrang für die Entnazifizierungsgesetze der unmittelbaren Nachkriegszeit normiert werden: „Die Gültigkeit von Gesetzen, die gegen Nationalsozialismus und Militarismus gerichtet sind oder ihre Folgen beseitigen wollen, wird durch diese Verfassung nicht berührt oder beschränkt.“

Bleibt das zusammenfassende Urteil eines nicht unerheblichen amerikanischen Einflusses auf den materiellen Inhalt der Bayerischen Verfassung, als deren Orientierungsmuster also keineswegs nur die Weimarer und die Bamberger Verfassung sowie von Hoegner und Nawiasky in der Schweiz gewonnene Einsichten und Erfahrungen gesehen werden dürfen. Auffallend bei den Interventionen ist der Eindruck, dass Vorgaben, die von Lucius D. Clay persönlich kamen, unverzüglich umgesetzt worden sind. In den anderen Fällen scheint es gewisse Spielräume bei der Erörterung gegeben zu haben.

Lieutenant John D. Skilton (1909-1992), beim Holzankauf um das beschädigte Dach der Residenz in Würzburg abzusichern und die Tiepolo-Fresken dort zu retten. Der US-Offizier war einer der „Monument Man“ – im gleichnamigen Film blieb der Kunst- historiker 2014 allerdings unerwähnt. Bild: https://www.monumentsmenfoundation.org/skilton-lt-john-d-jr

Lieutenant John D. Skilton (1909-1992), beim Holzankauf um das beschädigte Dach der Residenz in Würzburg abzusichern und die Tiepolo-Fresken dort zu retten. Der US-Offizier war einer der „Monument Man“ – im gleichnamigen Film blieb der Kunst- historiker 2014 allerdings unerwähnt. Bild: https://www.monumentsmenfoundation.org/skilton-lt-john-d-jr

Amerika und die Wiedererrichtung der Demokratie *in Bayern (1945-1952): Der größere Rahmen

Der Einfluss der Amerikaner auf die Entstehung und die Formulierung der Bayerischen Verfassung 1946 war lediglich ein Teilbereich der Bemühungen der Militärregierung um Demokratisierung, demokratische Erneuerung, rechtsstaatlichen Wiederaufbau, „reorientation toward democracy and peace“, war ein Segment im weiten Feld der amerikanischen Politik- und Kulturoffensive in den Jahren unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Wichtige Wurzeln dieser Offensive reichen bis in die Zeit der Vorbereitung und Schulung des Militärregierungspersonals zurück. Schon im Mai 1942 begann die neue School of Military Government in Charlottesville (Virginia) mit ihrem Schulungsprogramm. Thomas Schlemmer hat mit Blick auf Bayern zusammenfassend festgestellt: „Die Qualität des in den USA ausgebildeten Militärregierungspersonals, auf dessen Auswahl die zuständigen Rekrutierungsbüros der Army einige Sorgfalt verwendet hatten, war erstaunlich hoch.“

Im Rahmen der vorliegenden, auf die Verfassunggebung zielenden Ausführungen kann auf das umfassende Spektrum der amerikanischen Initiativen und Projekte nur kurz hingewiesen werden. Es reicht von den Aktivitäten der Kunstschutzoffiziere in der kämpfenden Truppe, beispielsweise dem Retter der Tiepolo-Fresken in der Würzburger Residenz John D. Skilton, bis zu den vielfältigen Aktivitäten der Kreis Resident Officers (1949-1952), die Thomas Schlemmer als McCloys Botschafter in der Provinz bezeichnet hat; er reicht von der zunächst mit strengen Auflagen und Kontrollen verbundenen Zulassung politischer Parteien über die Lizensierung der Presse bis zu den nicht sehr erfolgreichen Versuchen, traditionelle Strukturen im Bildungsbereich, in der Handwerksorganisation oder im öffentlichen Dienst zu verändern, zu modernisieren. Ganz im Vordergrund standen zunächst die politische Säuberung und Entnazifizierung, deren Bilanz zwar zwiespältig ist, die aber dennoch einen unverzichtbaren Beitrag zu einer demokratischen Erneuerung geleistet haben. Vieles muss hier ungesagt bleiben, aber es kann kein Zweifel daran bestehen, dass man in der Verfassungsinitiative und der Verfassungsförderung die Highlights der amerikanischen Demokratisierungspolitik nach 1945 in Bayern und Deutschland sehen darf.

 

Literaturhinweise:

Barbara Fait: „In einer Atmosphäre von Freiheit“. Die Rolle der Amerikaner bei der Verfassunggebung in den Ländern der US-Zone 1946, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 33 (1985), S. 420-455.

Barbara Fait: Demokratische Erneuerung unter dem Sternenbanner. Amerikanische Kontrolle und Verfassunggebung in Bayern 1946, Düsseldorf 1998.

Karl-Ulrich Gelberg: Unter amerikanischer Besatzung 1945-1949, in: Alois Schmid (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Geschichte Band IV/Erster Teilband, Zweite, völlig neu bearbeitete Auflage, München 2003, S. 646-802.

Karl-Ulrich Gelberg: Die Protokolle des Vorbereitenden Verfassungsausschusses in Bayern, München 2004.

Reinhard Heydenreuter: Office of Military Government for Bavaria, in: Christoph Weisz (Hrsg.): OMGUS-Handbuch. Die amerikanische Militärregierung in Deutschland 1945-1949, S. 143-315.

Wilhelm Hoegner: Besatzungsmacht und bayerische Verfassung von 1946. Zum zehnjährigen Bestehen der bayerischen Verfassung, in: Bayerische Verwaltungsblätter 1956, S. 353-354.

Maximilian Lanzinner: Zwischen Sternenbanner und Bundesadler. Bayern im Wiederaufbau 1945-1958, Regensburg 1996.

Heinrich Oberreuter/Jürgen Weber (Hg.): Freundliche Feinde? Die Alliierten und die Demokratiegründung in Deutschland, München und Landsberg am Lech 1996. In diesem Sammelband vor allem:

Thomas Schlemmer: Der Amerikaner in Bayern. Militärregierung und Demokratisierung nach 1945, S. 67-99.

Hermann Rumschöttel: Stationen, Verbindungen und Weichenstellungen der bayerischen Verfassungsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert, in: Horst Gehringer u. a. (Hrsg.): Demokratie in Bayern. Die Bamberger Verfassung von 1919, Bamberg 2019, S. 19-35.

Hermann-Josef Rupieper: Die Wurzeln der westdeutschen Nachkriegsdemokratie. Der amerikanische Beitrag 1945-1952, Opladen 1993.

Thomas Schlemmer: McCloys Botschafter in der Provinz. Die Demokratisierungsbemühungen der amerikanischen Kreis Resident Officers 1949-1952, in: Viertelsjahrshefte für Zeitgeschichte 47 (1999), S. 265-297.

Annette Zimmer: Demokratiegründung und Verfassungsgebung in Bayern. Die Entstehung der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946, Frankfurt a. M. 1987

 

 

 

 

 

Die Präsidentin des Bayerischen Landtags Ilse Aigner, Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Hans-Joachim Heßler haben in einem gemeinsamen Festakt im Nationaltheater das 75-jährige Jubiläum der Bayerischen Verfassung gefeiert. Die Festansprache hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth. Corona-bedingt fand der Festakt ohne Gäste statt, wurde jedoch im Bayerischen Fernsehen live übertragen.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner hob in der Podiumsdiskussion das Zeitlose der Bayerischen Verfassung hervor: „Unsere Verfassung enthält den Bauplan für unsere freiheitliche Demokratie, für eine wehrhafte Grund- und Werteordnung, für das gesellschaftliche Zusammenleben. Und sie ist klar und einfach formuliert – und bringt die Werte zeitlos zu Papier.”

Bemerkenswert sei zudem, „dass unsere Verfassung nicht nur Grundrechte benennt, sondern auch Grundpflichten formuliert.“ So heiße es in Artikel 117 der Bayerischen Verfassung: „Der ungestörte Genuss der Freiheit für jedermann hängt davon ab, dass alle ihre Treuepflicht gegenüber Volk und Verfassung, Staat und Gesetzen erfüllen.“ „Das zeigt in klaren Worten, das niemand alleine auf der Welt ist.“

 

Ministerpräsident Dr. Markus Söder betonte: „Bayern steht für Toleranz und Demokratie. Wir leben in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, der auch in der Pandemie funktioniert. Unsere Verfassung hat sich beim Erhalt der Demokratie und bei der Bekämpfung der Pandemie bewährt.“

 

Auch der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Hans-Joachim Heßler hob die große Bedeutung des Rechtsstaats für unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen hervor: „Wir sollten uns immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass vermeintlich selbstverständliche Errungenschaften wie die Rechtsstaatlichkeit alles andere als selbstverständlich sind. Sie sind – das zeigt auch die bayerische Verfassungsgeschichte gut – Schritt für Schritt errungen worden und können unter ungünstigen Umständen auch wieder verloren gehen.“

 

Podiumsdiskussion beim Festakt „75 Jahre Bayerische Verfassung“ mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Landtagspräsidentin Ilse Aigner und Verfassungsgerichtspräsident Dr. Hans-Joachim Heßler.

©Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss

 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth betonte in seiner Rede „die Entschlossenheit, mit der man sich in Bayern schon kurz nach Kriegsende anschickte, die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine bessere Zukunft zu gestalten.“ Zwar habe es „der Lauf der Geschichte bekanntlich mit sich gebracht, dass die Bayerische Verfassung – im Jahr 1946 als Vollverfassung mit dem Anspruch umfassender Maßgeblichkeit konzipiert – in zunehmendem Maße durch andere verfassungsrechtliche Ordnungsrahmen ergänzt und überlagert wurde“ – allen voran durch das Grundgesetz, das im Mai 1949 verkündet wurde.

©Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss

#Bayern#Bayerische Verfassung#Bayernbund#Landtag#Staatsregierung#Ministerpräsident#Landtagspräsidentin#Verfassungsgerichtspräsident

 

 

Der Bayernbund gratuliert seinem Landesvorsitzenden Sebastian Friesinger herzlich zum 60. Geburtstag. (v.l.:) Stellvertretender Landesvorsitzender Christian Glas, Max Bertl (Ehrenvorsitzender des Bayerischen Trachtenverbandes), Ehefrau Burgi Friesinger, Annemie Bertl, Landesschatzmeister Stephan Schlier, Ehrenlandesvorsitzender Adolf Dinglreiter, Sebastian Friesinger und WBR-Redakteur Fritz Lutzenberger.

Lang war die Liste der Gratulanten, die sich am Tag des 60. Geburtstages von Sebastian Friesinger aus Albaching im Gasthaus Kalteneck einfanden.

Bei einer gemütlichen Brotzeit gratulierte neben der Verwandtschaft, Nachbarschaft und Freunden auch Oberbayerns Bezirkstagspräsident Josef Mederer, er bezeichnete den langjährigen Bezirksrat als vielseitigen Akteur mit einem außergewöhnlichem Fleiß.

 

Auch die vielen weiteren Gratulanten (u.a. MdL Klaus Stöttner und Landrat Otto Lederer)  bescheinigten Wast Friesinger viel ehrenamtliches Engagement bei seiner Heimatgemeinde, auf Rosenheimer Kreisebene, als Landesvorsitzender vom Bayernbund, als Sprecher der Bürgerallianz Bayern, als Vorsitzender vom FC-Bayern-Fan-Club Albaching, als Hochzeitslader, als RegRo-Vorsitzender und Förderer der Direktvermarktung sowie als Vorsitzender vom Förderverein des Bauernhausmuseums Amerang.

Ganz persönliche Gstanzl wurden von den Kindern vorgetragen.

 

 

 

 

 

Herzliche Glückwünsche natürlich auch vom Bayernbund, vorgetragen vom stellvertretenden Landesvorsitzenden Christian Glas und Landesschriftführer Thomas Sax.

Fotos: Anton Hötzelsperger

 

#Bayernbund#Bezirk Oberbayern#Bezirkstagspräsident Mederer#60.Geburtstag#Sebastian Friesinger#Hochzeitslader

Die alljährliche Landesversammlung des Bayernbundes stand 2021 unter einem ganz besonderen Vorzeichen: Der Verband wurde vor 100 Jahren am 15. März 1921 in München gegründet. Zu diesem besonderen Jubiläum hatten sich auch ganz besondere Gäste angekündigt: Die königlichen Hoheiten Herzog Franz von Bayern und Prinz Ludwig von Bayern nahmen sich den ganzen Tag Zeit für den Bayernbund.

Die Bayerische Staatsregierung wurde durch Frau Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Michaela Kaniber vertreten.

Weitere Ehrengäste sind Max Bertl vom Bayerischen Trachtenverband (links) und Florian Besold (Bayerische Einigung, Bayerische Volksstiftung)(rechts).

 

 

Weitere Ehrengäste waren Josef Mederer, Präsident des Bezirkstages Oberbayern, stellvertretender Landrat Konrad Heuwieser, Altöttings Bürgermeister Stephan Antwerpen, der Vorsitzende des Bayerischen Trachtenverbandes, Max Bertl, Florian Besold von der Bayerischen Einigung/Bayerische Volksstiftung, Dieter Vierlbeck von der Handwerkskammer für München und Oberbayern sowie Dr. Helmut Wittmann.

 

Die musikalische Gestaltung der Festversammlung übernahm die Bayernbund-Musik unter der Leitung von Rudi Piezinger, die Parsberger Sänger vom Kreisverband Oberland sangen zum Mittagstisch den „Engel des Herrn“.

 

In ihrer Festansprache führte Ministerin Kaniber aus: „Der Bayernbund ist eine feste Größe und starke Bastion für den Freistaat. Unser Ministerpräsident, der Ihrem Bund auch persönlich eng verbunden ist, hat ja vor wenigen Monaten in einer bewegenden Feststunde im Kaisersaal der Münchner Residenz als Zeichen seiner Wertschätzung dem Bayernbund eine Ehrenfahne überreicht. Wie ich gehört habe, wurde diese Ehrenfahne beim heutigen Festgottesdienst  geweiht“ – so Ministerin Michaela Kaniber und sie ergänzte: „Die Ehrenfahne steht für Tradition, Fortschrift und bürgerschaftliches Engagement für Bayern und sie wird nur sehr selten verliehen. Der Bayernbund ist zweifelsfrei ein sehr würdiger Träger dieser Ehrenfahne“. Ihre Festrede beendete die Ministerin mit dem Hinweis, dass mehr denn je die Heimat gebraucht wird, weil sich die Welt in einem noch nie dagewesenen Tempo ändert sowie mit den Worten: „Wer gut verwurzelt ist, ist auch offen für andere Kulturen. Bündeln Sie Ihre Kräfte und nehmen Sie die Jugend mit. Sie sucht nach der Heimat. Lassen Sie mich schließen, nicht mit einem Gruß, es ist vielmehr ein Gebet mit einer Zeile aus unserer Hymne: Gott mit Dir, Du Land der Bayern!“.

 

Bayernbund steht im Jubiläumsjahr solide da.

 

Aus den Berichten von Landesvorsitzendem Sebastian Friesinger, von Landesschatzmeister Stefan Schlier (vorgetragen von Thomas Sax) und von Revisor Christian Bürger konnten die Delegierten aus den Kreisverbänden entnehmen, dass der Bayernbund auch in Corona-Zeiten seinem Auftrag nachkam.

 

Josef Mederer als Präsident des Bezirks Oberbayern bescheinigte in seinem Grußwort dem Bayernbund, dass dieser es verstanden hat, in all den 100 Jahren immer ein christlich-politisches Bild zu zeichnen und er sagte: „Der Bayernbund hat eine Grundeinstellung für einen friedlichen Rechtsstaat mit Blick auf Föderalismus, mit kommunaler Bodenhaftung und mit Respekt vor der europäischen Gemeinschaft“.

 

Stellvertretender Landrat Konrad Heuwieser sprach auch im Namen von Landrat Erwin Schneider die Glückwünsche für den Landkreis Altötting aus.

 

Und Erster Bürgermeister Stefan Antwerpen freute sich, dass der Bayernbund ganz bewusst und in stets guter Abstimmung die 100-Jahr-Feier im Gnadenort Altötting abgehalten hat.

Landesvorsitzender Max Bertl vom Bayerischen Trachtenverband, der bei der Ehrenfahnen-Weihe Pate stand, gratulierte auch Namens der Bürgerallianz Bayern und der Bayerischen Einigung/Bayerischen Volksstiftung. Dabei sagte er: „100 Jahre sind nicht leicht, um über die Runden zu kommen. Stetes Vertrauen haben bewirkt und werden auch weiter bewirken,  dass der Bayernbund zeitgemäß, groß und stark ist. Nach dem heutigen Gottesdienst auf dem Kraftort Kapellplatz können wir dankbar zurückschauen und mit Zuversicht in die Zukunft schauen“.

 

Hohe Auszeichnung für vier verdiente Bayernbund-Mitglieder.

 

Die Landesversammlung 2021, verbunden mit dem 100-jährigen Bestehen des Bayernbundes war ein würdiger Rahmen, im dem S.K.H. Herzog Franz von Bayern das von ihm gestiftete goldene Protektoratsabzeichen an vier sehr verdiente Bayernbund-Mitglieder überreichte. Ausgezeichnet werden damit Persönlichkeiten, die sich durch aktive Tätigkeit besondere Verdienste in und für Bayern erworben haben.

Der stellvertretende Landesvorsitzende des Bayernbundes, Wolfgang Kink, ist seit vielen Jahren im Bund Bayerischer Sportschützen an führender Stelle engagiert und wurde 2008 zum 1. Landeschützenmeister gekürt. Er setzt sich seit vielen Jahren auch für die Belange des Bayernbundes ein und hat ganz besonders an der Neugründung des Kreisverbandes München mitgewirkt. (Laudator Josef Kirchmeier)

Professor Dr. Dieter Weiß, Mitglied des Landesvorstandes des Bayernbundes, ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bayerische Geschichte und vergleichende Landesgeschichte mit besonderer Berücksichtigung des Mittelalters, sowie Mitglied des Instituts für Bayerische Geschichte an der Universität München. Er hat in den letzten Jahrzehnten die Geschichte des Bayernbundes wissenschaftlich aufgearbeitet und in einer ganzen Reihe von Veröffentlichungen dokumentiert. Besonders herauszuheben sind die 2 Veröffentlichungen, die er zum 90. und jetzt zum 100. Bestehen des Bayernbundes gefertigt hat. Sie beschreiben ein Stück bayerische Geschichte des Bayerischen Heimat- und Königsbundes und des Bayernbundes, die der Heimat Bayern gedient haben.

Altlandrat Luitpold Braun hat, beginnend im Jahr 2009, einen neuen Kreisverband für die Landkreise Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen aufgebaut. Innerhalb kürzester Zeit konnten so zweihundert neue Mitglieder für den Bayernbund gewonnen werden. Außerdem zeichnet er über all die Jahre verantwortlich für eine Fülle von Veranstaltungen. Auf seine Initiative geht auch die Einführung eines Ehrenringes zurück, mit dem der Kreisverband alljährlich zum Bayerischen Verfassungstag Persönlichkeiten auszeichnet, die sich über die Grenzen des Wirkungsbereiches hinaus um Bayern verdient gemacht haben. (Laudator: WBR-Redakteur Fritz Lutzenberger)

Sepp Höfer engagiert sich seit 1994 in der Vorstandschaft des Kreisverbandes Rosenheim als Schatzmeister und stellvertretender Kreisvorsitzender. Außerdem engagiert er sich in den Projekten des Bayernbundes wie den Rätselreisen, Freude an der Mundart oder Zukunft unserer Dörfer. Sepp Höfer ist immer bereit, dort einzuspringen, wo eine Lücke entsteht. (Laudator: Christian Glas)

 

Herzog Franz von Bayern zeichnet verdiente Mitglieder für ihre großartigen Leistungen mit dem Protektoratsabzeichen in Gold aus: (vordere Reihe v.l.:) Sepp Höfer, Kreisverband Rosenheim (Protektoratsabzeichen in Gold), Adolf Dinglreiter (Laudator), Prof. Dr. Dieter Weiß vom Landesvorstand (Protektoratsabzeichen in Gold), S.K.H. Herzog Franz von Bayern (Stifter des Protektoratsabzeichens), Wolfgang Kink (Protektoratsabzeichen in Gold), Luitpold Braun (Protektoratsabzeichen in Gold), (hintere Reihe v.l.:) stellv. Landesvorsitzender Christian Glas, Landesvorsitzender Sebastian Friesinger, S.K.H. Prinz Ludwig von Bayern, Josef Kirchmeier (Laudator), Fritz Lutzenberger (Laudator).

 

 

Abschließend überreichte der Landesvorsitzende Sebastian Friesinger Repliken der neuen Fahne an den Vorsitzenden des Bayerischen Trachtenverbandes, Max Bertl für die Übernahme der Patenschaft,

 

dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Christian Glas für seinen unermüdlichen Einsatz gerade auch jetzt für den Festgottesdienst und die Landesversammlung

 

sowie an WBR-Redakteur Fritz Lutzenberger, der in Pandemiezeiten über die Weiß-Blaue Rundschau und das Internet die Verbindung des Bayernbundes zu seinen Mitliedern gehalten und auch die Festschrift zum 100-jährigen Bestehen gestaltet hat. (Text: Anton Hötzelsperger, Fritz Lutzenberger)(Bilder: Fritz Lutzenberger, Anton Hötzelsperger, Thomas Schwitteck)

 

 

Sebastian Friesinger (links) und Christian Glas (rechts) danken S.K.H. Herzog Franz von Bayern und S.K.H. Prinz Ludwig von Bayern für die Ehrungen und die Teilnahme an Festgottesdienst und Landesversammlung.

#Bayernbund#100Jahre#Herzog Franz von Bayern#Prinz Ludwig von Bayern#Altötting

Altötting/Bayern (hö) – Der 11. September 2021 ist in dreifacher Weise ein bedeutendes, geschichtliches Datum für Bayern und die Welt: einmal wegen der verheerenden und weltverändernden Attentate auf das World Trade Center in New York vor 20 Jahren, dann in guter Erinnerung an den Heimatbesuch des inzwischen emeritierten Papstes Benedikt XVI in Altötting und nunmehr aktuell, weil der Bayernbund seinen 100. Geburtstag ebenfalls in Altötting abhielt. Höhepunkt der Feierlichkeit war ein Festgottesdienst, der positiv-wetterbedingt auf dem Kapellplatz von Altötting mit Weihbischof Wolfgang Bischof möglich war und innerhalb diesem die von Bayerns Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gestiftete Ehrenfahne ihre kirchliche Weihe bekam.
„Ihr habt Euch seit 100 Jahren auf die Fahne geschrieben, für die Menschen und für das Land Bayern einzustehen, Ihr habt Euch einer großen Sache verschrieben, damit lässt sich ein Bündnis bewahren und fortschreiben. Mit Eurem Engagement gebt ihr eine fundamentale und lebendige Zusage zugunsten dem Bayernbund, Eurem Erbe sowie nicht zuletzt Eurem Auftrag und Euren Aufgaben“ – so Weihbischof Wolfgang Bischof eingangs des Festgottesdienstes und er fügte zurück- und ausblickend hinzu: „Der Kern der Botschaft Christi auch für Hier und Heute ist, dass man sich nicht vom Alltag aufsaugen lassen soll und dass wir echt und ehrlich bleiben sollen. Dazu braucht es ein Gefühl für Heimat, um Leben für und in Bayern zu fördern“. Um die Orientierung im Leben nicht zu verlieren – so bat der Weihbischof weiter – soll man Sprache und Handeln überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind und er fügte selbstkritisch hinzu: „Das gilt auch für uns als Kirche, wenn wir die Botschaft, Gott ist mit uns unterwegs, auf den Prüfstand stellen. Eine gute Orientierung ist dabei und ganz im Sinne des Bayernbundes, wenn sich Glaube, Brauchtum und Menschen gemeinsam auf den Weg für ihre Zukunft machen“.
Festmesse-Höhepunkt: Weihe der neuen Standarte
Die musikalische Gestaltung des Kirchenzuges zum Kapellplatz und des Gottesdienstes übernahmen die Bayernbund-Musik vom Kreisverband Rosenheim, die Parsdorfer Sänger vom Kreisverband Oberland und Bayernbund-Mitglied Hans Berger aus Oberaudorf auf seiner Zither. Im Rahmen der Festmesse wurde von Weihbischof Bischof, der im Altardienst noch von Prälat Dr. Klaus Metzl als Stadtpfarrer von Altötting und von Prälat i.R. und Bayernbund-Pfarrer Josef Obermaier unterstützt wurde, die vor wenigen Monaten von Bayerns Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gestiftete Ehrenfahne mit kirchlichem Segen geweiht. Dabei wurden an die Ehrenfahne, die zukünftig von Manfred Karl aus Neubeuern bei ganz besonderen Anlässen getragen wird, Erinnerungs-Fahnenbänder im Auftrag der Landesvorstandschaft, des Paten Bayerischer Trachtenverband, des Ehrenvorsitzenden Adolf Dinglreiter und für die Verstorbenen mit jeweiligen Prologs angebracht.
Für Bayernbund-Landesvorsitzenden Sebastian Friesinger waren der gemeinsame Kirchgang, der Gottesdienst auf dem Kraftplatz vor der Gnadenkapelle und die Standarten-Segnung ein vielfacher Grund zum „Vergelt´s –Gott-Sagen“.
Sein Dank und Gruß galt in erster Linie Seiner Königlichen Hoheit Herzog Franz von Bayern, der mit seinem Vetter Prinz Ludwig teilnahm sowie den weiteren Ehrengästen Josef Mederer (Bezirkstagspräsident von Oberbayern), Bürgermeister Stephan Antwerpen von der Gastgeberstadt Altötting, einer Abordnung des Bayerischen Trachtenverbandes („Göd“) sowie Ehrenvorsitzenden Adolf Dinglreiter mit den Ehrenmitgliedern des Bayernbundes.
Über die Festversammlung des Bayernbundes zum 100jährigen Bestehen im Forum Altötting berichten wir noch gesondert. (Anton Hötzelsperger)
Foto/s: Hötzelsperger/Lutzenberger – Eindrücke von der Festmesse auf dem Kapellplatz mit Fahnenweihe beim Bayernbund in Altötting.
#Bayernbund#100 Jahre#Altötting#Herzog Franz von Bayern#Prinz Ludwig von Bayern

 

Wenn bei notwendigem Landverbrauch immer öfter pauschal von Zubetonieren der Landschaft geredet wird, wird das der Sachlage nicht gerecht. Es ist wie bei der Verschuldung der öffentlichen Haushalte: entscheidend ist, für welche Verwendung (Investitionen oder Konsum) es geschieht. Es kommt immer darauf an, für was der Grund verwendet wird und ob es Alternativen gibt. Die Flächenverwendung – nicht immer ist es ein Verbrauch – steht unter der Reihenfolge Mensch, Tier, Pflanze/Natur. Der Erhalt der Natur (einschließlich der Siedlungsgebiete der Tierwelt) darf also dort Einschränkungen erfahren, wo ein den Menschen dienendes höheres Ziel Vorrang hat. Wo es irgendwie geht mit Ausgleichsmaßnahmen. Was nützt den Bürgern eine überall intakte Natur, wenn sie keine Wohnung und/oder keinen Arbeitsplatz haben? Bei Zunahme der Bevölkerung – natürlicher oder hereingeholter – müssen eben auch die Folgen getragen werden.

 

Das als „Zubetonieren“ Bezeichnete ist ja kein bösartiger Selbstzweck sondern dem Bedarf geschuldet. Die verbrauchten Flächen haben überdies einen immer höheren Anteil an grüner Begleitung bei Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsbauten, die in der Statistik ebenfalls als Verbrauch erfasst werden. Die plakative Umrechnung in Fußballfelder (a 6000 qm) täuscht darüber hinweg, dass es sich im Jahr um ca. ein Promille der Fläche handelt. So wird das Klima dadurch auch nicht bei uns beeinträchtigt, sondern z. B. durch die wirklich gigantischen Abholzungen in Südamerika. Selbstverständlich ist trotz der Bevölkerungszunahme ein Ende des zusätzlichen Flächenverbrauchs anzustreben und auch abzusehen.

 

Schon durch den Verzicht auf weitere Kohleabbauflächen wird viel Fläche gerettet. Beim Ausbau des überörtlichen Straßennetzes ist mit dem Grundnetz ein Ende vorgegeben und bei Bahnlinien letztlich auch. Es wäre denen gegenüber ungerecht einfach aufzuhören, die jetzt endlich mit dem Ausbau dran sind, nachdem sie  40 Jahre gewartet haben, während woanders alles fertig wurde. Neue Friedhöfe sind nicht mehr nötig, weil immer mehr Urnengräber kommen. Öffentliche Bauten und Sportplätze wird es nur dort noch brauchen, wo die Bevölkerung überdurchschnittlich wächst – im Amateurbereich bestenfalls ohne Kunstrasen. Und neue Kasernen werden wir hoffentlich nie mehr brauchen.  Bleibt noch der Wohnungs- und Gewerbebau, wo es sich immerhin um menschenwürdigen Wohnraum sowie Büro-, Versorgungs- und Produktionsflächen handelt. Letztere schaffen – bestenfalls heimatnahe – Arbeitsplätze, die nur der nicht schätzt, der einen sicheren hat. Auch verringert eine wohnungsnahe Versorgung Beschaffungsverkehr.

 

Selbstverständlich muss Vorrang vor neuem Flächenverbrauch haben, den bestehenden intelligenter zu nutzen. Eine nun endlich in Gang kommende Flächenkreislaufwirtschaft muss als Endziel die Beendigung des Neuverbrauchs an Boden haben und natürlich auch die Klimaneutralität im Auge behalten! Bei neuen Bedarfsflächen ist von allen staatlichen Ebenen je nach Zuständigkeit zu prüfen, ob es Alternativen gibt. Bei jahrelangen Leerständen (meistens sowieso Schandflecken) könnte eine gesetzliche Pflicht zur – vergüteten – Wiederzurverfügungstellung eingeführt werden. Bei Gewerbe- und Versorgungsbauten sollte zumindest die Zweigeschossigkeit die Regel werden – einschließlich der Parkflächen. Bei Wohnraum wäre eine Nachverdichtung (Anreize?) dort sinnvoll, wo Wohnungsnot und übergroße Grundstücke zusammentreffen, natürlich der vorhandenen Siedlungsstruktur angepasst.

 

Schon die Preisentwicklung wird dafür sorgen, dass – zumindest in den Städten – die Grundstücke kleiner und die Häuser höher werden. Im übrigen geht die Wohnqualität nun einmal mit der Fläche einher, die für jeden Menschen zur Verfügung steht. Wenn die Bürger immer mehr Zeit zuhause verbringen, darf die häusliche Lebensqualität nicht außer Acht gelassen werden, auch wenn Einfamilienhäuser mehr Platz und längere Zufahrtsstraßen benötigen. Mensch vor Natur! Allerdings: Dass durch die Baumaßnahmen beim Landverbrauch auch Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden, ist hier ein Kollateralnutzen, der als Selbstzweck kein Argument sein darf.

 

Gerade Trassen brauchen grundsätzlich weniger Fläche. Bei neuen – sichereren und zeitsparenden – Straßen müssen jedoch mehr alte Strecken zurückgebaut werden, damit dies ein Vorteil wird. Für entlastende Ortsumgehungen gilt wieder: Mensch vor Natur. Und auch bei Bahntrassen wird nicht jede alte Strecke neben der – Inlandsflüge ersetzenden – Schnelltrasse noch benötigt. Wo die S-Bahn kilometerlang durch Wiesen (und eventuell Wälder) fast ohne Besiedlung fährt, wäre zu prüfen, ob hier Menschen zur vorhandenen Infrastruktur gebracht werden könnten, die anderswo mühselig geschaffen werden muss (Beispiel Raum Fischerhäuser Richtung Flughafen). Als Ausgleich könnte z. B. die doppelte Fläche weiter draußen aufgeforstet werden. Sinnvoll sind auch die Hochwasser-Ausgleichsflächen als Doppelnutzung im landwirtschaftlichen Normalfall und im Katastrophenfall – natürlich gegen volle Entschädigung auch eventueller Folgelasten.

 

Zum Schluss erlaube ich mir noch eine ironische Anmerkung an alle, denen es rein um die Flächen geht: Die wenigste Fläche in ihrem jeweiligen Bereich würden lauter Wolkenkratzer, der Flugverkehr (am besten mit Wasserstoff) und die Stromgewinnung aus Kernkraft benötigen….

 

 

Konrad Schwarzfischer

konrad.schwarzfischer@t-online.de

#Landesentwicklungsprogramm2021#Bayern#Bayernbund

Foto:Von Coyote III – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39411941