Kein Einfluss des Bundes auf bayerische Schulen
Kein Einfluss des Bundes auf bayerische Schulen
Ende November hat der Bundestag mehrheitlich für eine Grundgesetzänderung zur Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund gestimmt. Damit wäre aus der Sicht des Bundestages der Weg frei zur Mitfinanzierung eines milliardenschweren Digitalisierungsprogramms für Deutschlands Schulen.
Dieser Grundgesetzänderung muss jedoch auch der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Das hat er nicht getan. Es kommt jetzt zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Länder. Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat dieses Vorgehen des Bundes – zusammen mit anderen Länderkollegen – als starken und tiefreifenden Eingriff in die föderative Struktur bezeichnet. Die Länderparlamente würden dadurch geschwächt. „Die Schulpolitik gehört zur Kernkompetenz der Länder“ sagte Söder „und die lassen wir uns nicht nehmen“. Würde die Grundgesetzänderung durchgesetzt, könne der Bund nämlich Einfluss auf die Schulpolitik auch in Bayern nehmen. Eine dann zu erwartende Nivellierung würde zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Bildungsqualität in Bayern führen. Das dürfen wir nicht zulassen.
Wenn der Bund einen höheren Mitteleinsatz für die Digitalisierung an Deutschlands Schulen für notwendig erachtet, soll er den Ländern für diese neue Aufgabe entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen. Das wäre im Sinne unseres Grundgesetzes der angemessene und richtige Weg.
Der Bayernbund hat mit einer Resolution bei der letzten Landesversammlung die Bayerische Staatsregierung aufgefordert in diesem Sinne zu handeln.
Adolf Dinglreiter, MdL a. D.
Ehrenvorsitzender