Das Festjahr 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland war der Anlass für ein Pressegespräch der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch und dem Antisemitismusbeauftragen der Bayerischen Staatsregierung Dr. Ludwig Spaenle MdL mit dem Landesvorsitzenden des Bayernbundes Sebastian Friesinger.

 

Das Jubiläum geht auf die erste Nennung einer jüdischen Gemeinde in Köln in einem Edikt des römischen Kaisers Konstantin im Jahr 321 zurück. Dr. Spaenle führte aus, dass jüdisches Leben in Bayern rund 1.000 Jahre urkundlich belegt sei. Die ältesten Funde gibt es in Regensburg um das Jahr 980. Dir Urkunde in Köln hatte nicht nur in der Stadt Köln, sondern im gesamten Reich Gültigkeit, also auch zum Beispiel in Regensburg.

 

Juden wurden seitdem vielfach verfolgt und vertrieben. Was waren die Ursachen?

 

Minderheiten hatten zu keinem Zeitpunkt große Chancen, anerkannt zu werden. Juden konnten immer nur eine gewisse Zeit sesshaft sein und wurden nicht nur in Deutschland, sondern auch zum Beispiel in Frankreich oder der islamischen Welt verfolgt und vertrieben. Häufig passierte dies auch dann, wenn sie von den Herrschenden nicht mehr gebraucht wurden.

 

In Bayern gab es im Mittelalter große Judensiedlungen. Die Spuren sind bis heute in vielen Dörfern in Franken, in denen es bis heute Synagogen und jüdische Friedhöfe gibt, sichtbar. Charlotte Knobloch erläuterte dies am Beispiel ihrer eigenen Familie: ihre Urgroßeltern waren Getreidehändler in Neustadt/Aisch und ihre Großeltern haben sich in Bayreuth niedergelassen bis zum Nazi-Regime. In Altbayern hat es dagegen kaum jüdischen Gemeinden gegeben.

 

Die Vertreibung der Juden vollzog sich immer in Wellen. Die erste war während der Kreuzzüge, als die Juden als Christusmörder bezeichnet wurden. Eine weitere Welle ereignete sich zur Zeit der Pestepedemien. Damals wurden die Juden als Brunnenvergifter tituliert und verfolgt.

 

Ausschreitungen und Vertreibungen sind im 14. Und 15. Jahrhundert dokumentiert, ehe 1442 die Juden aus München und Oberbayern dauerhaft vertrieben wurden. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts siedelten sich Juden wieder in der Stadt an.

Die Verfolgungen setzten sich fort bis in die heutige Zeit.

 

Ein ganz aktuelles Beispiel ist QAnon in den Vereinigten Staaten, deren Anhänger die Verschwörungstheorie verbreiten, dass eine einflussreiche jüdische Gruppierung im Keller einer Pizzeria Kinder schlachte und deren Blut als Verjüngungsdroge trinke. QAnon hat mittlerweile mehrere Millionen Anhänger und organisiert sich weitgehend im Internet, hat aber auch Unterstützung auf privaten Fernsehkanälen.

 

Zu allen Zeiten wurden Juden verantwortlich gemacht für Krankheiten und Unfälle und mussten diesen Irrglauben mit Verfolgung und Vertreibung erleiden. Meist ging die Verfolgung von den Regierenden aus unter Teilnahme der Bevölkerung.

 

Juden lebten häufig in Ghettos und wurden stigmatisiert. Hitler hat während des Dritten Reiches auf die Vergangenheit zurückgreifen können, wie man Juden behandelt und diskriminiert. Die Farbe Gelb als Kennzeichnung geht zurück bis ins Mittelalter. Charlotte Knobloch geht heute noch die gelbe Farbe des Judensterns unter die Haut. Antisemitismus ist nach ihrer Einschätzung keine deutsche Erfindung, hat aber bei uns eine ganz besonders schmerzliche Bedeutung.

 

Als Antisemitismus werden heute alle Formen von Judenhass, pauschaler Judenfeindlichkeit oder Judenverfolgung bezeichnet. Der Ausdruck stammt aus dem Jahr 1879 von dem deutschsprachigen Journalisten Wilhelm Marr.

 

Im 15. Jahrhundert wurden Juden aus Deutschland nach Süden und Osten vertrieben und sie siedelten sich zum Beispiel in Venedig oder auch in der Ukraine und Weißrussland an. Der Anteil der jüdischen Bevölkerung betrug in manchen Regionen bis zu 80 Prozent.

 

Gleichwohl wurden von den Wittelsbachern die Dienste der Hofjuden als Bankiers gerne in Anspruch genommen.

 

Im 18. Jahrhundert erhielt die Judenverfolgung auch eine wirtschaftliche Dimension mit dem Verbot, Grundeigentum zu erwerben oder sich handwerklich zu betätigen oder dem Zinsverbot, so dass als Betätigungsfelder nur noch Handel und Geldverleih übriggeblieben sind. 1813 erließ der bayerische Minister Montgelas das Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern, welches die rechtlichen Verhältnisse der jüdischen Bewohner in Bayern regelte.

Die Einschreibung in Matrikel (Listen) regelte die Erfassung wohnberechtigter Juden. Da für jeden Ort eine Höchstzahl jüdischer Familien festgelegt wurde, die möglichst noch gesenkt werden sollte, beeinträchtigte die Regelung nicht nur die Freizügigkeit der Juden, sondern auch die Möglichkeit, eine Familie zu gründen, da eine Heirat von der Obrigkeit genehmigt werden musste.

Männliche Juden durften oft nicht heiraten und waren deshalb gezwungen, zum Beispiel nach Amerika auszuwandern und sich dort eine neue Heimat zu suchen. Die Großmutter von Charlotte Knobloch hat sich selbst noch an den Besuch vom guten Onkel aus Amerika erinnern.

Damals kippte der Antijudaismus in einen pseudo-wissenschaftlichen Antisemitismus. Im Kaiserreich kam es zu einer dramatischen Doppelentwicklung mit der rechtlichen Gleichstellung einerseits und der Verfolgung andererseits, die letztlich in der Schoah geendet hat.

In München hat der Antisemitismus fürchterlich gewütet. Interessanter Weise haben die Nazis aber die jüdischen Friedhöfe nicht angerührt. Während des Dritten Reiches haben Menschen in den Aussegnungshallen gelebt und wurden von den Friedhofswärtern versteckt.

Antisemiten brauchen keine Juden als Ziele. Er fühlt sich bedroht und entwickelt seinen Hass aus den bekannten alten Mustern. Diese Entwicklung können wir auch heute noch in der Coronakrise oder dem Klimawandel beobachten.

Zu allen Zeiten gab es aber auch kirchlichen Antisemitismus, zum Beispiel auch die alte Fassung der Oberammergauer Passionsspiele. Noch 1960 hat die Erzdiözese München und Freising dem Passionsspiel den kirchlichen Segen verweigert. Charlotte Knobloch dankt dem Spielleiter des Passionsspiels, Christian Stückl, für seinen unermüdlichen Einsatz gegen den Rassismus.

 

Wie gestaltet sich das jüdische Leben heute in Bayern?

 

Charlotte Knobloch ist der Bayerischen Staatsregierung ausgesprochen dankbar, dass sie das Judentum konsequent schützt. Gleichwohl ist die Zahl der Juden in den letzten einhundert Jahren stark zurückgegangen und den Gemeinden fehlt der Nachwuchs. Es gibt auch keine Zuwanderung mehr aus dem Osten.

 

In Würzburg, Regensburg, München, Bayreuth, Nürnberg und Augsburg, aber auch in anderen Städten wurden in den letzten Jahren jüdische Einrichtungen neu gebaut oder renoviert. München ist die größte Gemeinde in Bayern. Dort war das Gebiet um die Reichenbachstraße ein jüdisches Viertel.

 

Welche Einrichtungen tragen heute das jüdische Leben in Bayern?

„Wir haben Angebote von der Geburt bis zum Friedhof!“

 

Bei den großen Bereichen jüdischen Lebens ist zunächst die Erziehungsarbeit zu nennen. Frau Knobloch ist stolz darauf, dass heute durchgehende Angebote von einer Kinderkrippe über Kindergartengruppen und Grundschule bis zum Gymnasium gemacht werden können, die nicht nur von jüdischen sondern auch nichtjüdischen Kindern besucht werden.

 

Daneben gibt es einen Sportverein sowie ein Jugendzentrum und eine Kulturabteilung, die für alle Themen offen ist.

 

Ein sehr wichtiger Teil ist die Sozialarbeit. Bei vielen Juden, die in den 90er Jahren aus Russland nach Deutschland gekommen sind, verweigert der russische Staat heute die Rentenzahlungen. Dies führt dazu, dass viele heute von Altersarmut betroffen wären. Hier dankte Frau Knoblich ausdrücklich der Bayerischen Staatsregierung für ihre Unterstützung.

 

Derzeit zählt die Israelitische Kultusgemeinde München, die ehrenamtlich geführt wird, rund 9.500 Mitglieder. Vertiefende Informationen zur Geschichte finden Interessierte im Internet unter https://www.ikg-m.de.

 

 

Wie kann eine Erinnerungskultur aussehen?

 

Das jüdische Leben hat durch den Antisemitismus einen Riss bekommen. Gerade in der Erziehungsarbeit für die junge Generation muss durch politische Bildung die Erinnerung wachgehalten werden.

 

Der Landesvorsitzende des Bayernbundes, Sebastian Friesinger; bestätigte dies aus eigener Erfahrung am Beispiel eines Besuches der Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Flossenbürg.

 

Deutschland hatte nach dem Ende es zweiten Weltkrieges aufgehört zu existieren. Charlotte Knobloch schilderte die Verhältnisse im völlig zerstörten München aus eigener Erfahrung. Heute erfährt Deutschland weltweit wieder große Anerkennung. Verbunden damit ist aber auch der Auftrag, sich für die Verteidigung der Menschenrechte einzusetzen. Das jüdische Leben ist dafür ein Gradmesser.

 

 

Das Jüdische Museum in München ist Teil der Erinnerungskultur.

 

Die Stadt München ist Träger des Jüdischen Museums am Jakobsplatz. Die Dauerausstellung Stimmen_Orte_Zeiten gibt neue Impulse und Informationen zur Münchner jüdischen Geschichte und Gegenwart.

 

Daneben gibt es aus Anlass des Festjahres 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland die Sonderausstellung „Im Labyrinth der Zeiten“, über die in dieser Ausgabe der Weiß-Blauen Rundschau ein eigener Beitrag erscheint.

 

Welche Aufgaben hat der Antisemitismusbeauftrage der Bayerischen Staatsregierung?

 

Dr. Ludwig Spaenle versteht sich als eine Art Ombudsmann und kümmert sich um viele Anliegen rund um die jüdische Kultur aber ganz besonders um den Antisemitismus, der nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa wieder auf dem Vormarsch ist und sich besonders im Internet organisiert.

 

Er regt Maßnahmen an und unterstützt bei Aufgaben, um das jüdische Leben in Bayern zu fördern und zu würdigen, um jede Form des Antisemitismus zu bekämpfen und präventiv entgegenzuwirken sowie die Erinnerungsarbeit und die Pflege des historischen Erbes zu stärken.

 

Es gibt keine tiefgreifenderen Vorurteile als den Antisemitismus und ist eine herausragende Aufgabe, durch politische Bildung ein Bewusstsein für diese zunehmende Gefahr zu schaffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilder:

Spitzengespräch im Jüdischen Zentrum in München mit der Präsidentin der Israeltischen Kultusgemeinde für München und Oberbayern, Charlotte Knobloch (Mitte), dem Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Dr. Ludwig Spaenle MdL (rechts) und dem Landesvorsitzenden des Bayernbundes Sebastian Friesinger (Links). (Foto: Fritz Lutzenberger)

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Charlotte Knobloch (geboren 1932 in München) ist seit 1985 Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern. Von 2005 bis 2013 war sie Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses (WJC), von 2003 bis 2010 war sie Vizepräsidentin des Europäischen Jüdischen Kongresses (EJC). Vom 7. Juni 2006 bis zum 28. November 2010 war sie Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland. Vorher war sie seit 1997 dessen Vizepräsidentin.

 

Dr. Ludwig Spaenle MdL, Studium der Geschichte und Katholischen Theologie, 1989 Dr. phil., 2008-2018 Staatsminister für Unterricht und Kultus bzw. Wissenschaft, seit 2018 Sprecher des “Jüdischen Forums in der CSU”, 1994-2018 und seit Mai 2020 Mitglied des Bayerischen Landtages, seit 2018 Beauftragter der bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe,

(Foto: Von Freud – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=45167035)

 

 

Gastbeitrag in Weiß-Blauer Rundschau von Frau Landtagspräsidentin Ilse Aigner

 

Lockdown ohne Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten?

 

Es gibt Staatsrechtler, die sagen, rechtlich betrachtet, brauche man für einen sogenannten Lockdown keine Ministerpräsidentinnen und -präsidenten. Artikel 74 des Grundgesetzes gebe dem Bund in Absatz 1 Nummer 19 die Gesetzgebungskompetenz für alle Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten. Tatsache ist: Der Bund dominiert zwar die Gesetzgebung, nicht aber deren Ausführung – im Wissen um die freiheitssichernde Wirkung föderaler Machtbegrenzung und die starke Stellung der Bundesländer im Verfassungsgefüge. Dennoch war die Pandemie für den Föderalismus eine außerordentliche Bewährungsprobe. Er hat sie bestanden – auch aufgrund seiner langen Tradition. Weder in der Mitte des 19. Jahrhunderts noch nach dem Ersten Weltkrieg konnte sich die preußische Hegemonialmacht gegen die starken Länder im Süden durchsetzen. Und auch 1949, als es um die Wiederaufnahme des Bundesstaatsprinzips in das Grundgesetz ging – heute in Artikel 20 Absatz 1 geregelt –, galt das Hauptaugenmerk der Machtbegrenzung des Bundes und der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern. Das ist fundamental für das Selbstverständnis unseres Landes, festgehalten in der sogenannten Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes. Sie enthält die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung. Der Bundesrat, dem diese Mitwirkung obliegt, wird aus gutem Grund das „ewige Organ“ genannt.

 

Krise des Föderalismus?

 

Und dennoch gibt es eine gewisse Gereiztheit gegenüber dem Föderalismus. Seit Beginn der Pandemie werden die kritischen Töne lauter und schriller: Der Föderalismus sei, so ist zu hören, erkennbar an seine Grenzen gestoßen. Zu viele Ministerpräsidentinnen und -präsidenten würden versuchen, nach eigenen Regeln zu verfahren. Das sei schädlich für das Gemeinwohl, denn aus virologischer Sicht wären einheitliche Maßnahmen geboten. Die Frage ist aber, ob einheitliche Maßnahmen auch effiziente Maßnahmen sind. Abschließend beantworten lässt sich das wohl nicht.

Das Bundesgesundheitsministerium hat zwar wohl alle Möglichkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes genützt. Soweit das Gesetz die Kompetenz aber bei den Ländern verortet, bleibt dem Bund gar nichts anderes übrig, als die entsprechenden Rechtsverordnungen den Ländern zu überlassen. Der Bund setzt also auch in der Krise auf Landesregierungen, die Verantwortung übernehmen und selbst gestalten wollen.

Für beide – Bund und Länder – ist die Pandemie ein bislang nicht gekannter Stresstest, in dem sie mehr als je zuvor eine doppelte Verantwortung tragen: für das große Ganze wie für seine Teile. Und auch dem einzelnen Bürger ist eine Verantwortung zugewachsen, die er so bislang nicht kannte. Dass hier Fehler und Fehleinschätzungen unterlaufen, ist verständlich. Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Föderalismus begründet das aber nicht. Im Übrigen genügt ein Blick über die Grenze in unser Nachbarland Frankreich, das zentralistisch regiert wird, um zu beweisen, dass die föderale Ordnung ihre Vorzüge hat – vor allem, wenn es um Bürgernähe und Vermittelbarkeit politischer Entscheidungen geht.

 

Entscheidungen zu langsam?

 

Nachdem Ende Februar 2020 mehrere Covid-19-Fälle festgestellt wurden, stiegen die Zahlen der täglichen Neuinfektionen innerhalb der ersten zwei Märzwochen sprunghaft an. Am 12. März fand deshalb ein Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin statt. Dabei einigte man sich auf Versammlungsverbote und Schulschließungen. Vier Tage später, am 16. März, waren von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen alle Schulen und Kitas geschlossen. Für die Kinder berufstätiger Eltern in systemrelevanten Berufen wurde eine Notbetreuung angeboten. In der Woche zuvor hatten bereits 14 von 16 Ländern erste Versammlungsverbote erlassen, die letzten beiden Länder folgten am 17. März. Auch bei den Lockdown-Entscheidungen im November und im Dezember des vergangenen Jahres hatten wir eine bundesweite Umsetzung von Landesverordnungen, die in der Regel innerhalb von 48 Stunden gelaufen ist. Man kann dem Föderalismus also nicht vorwerfen, dass er in der Krise zu langsam reagiert hätte, zumal jeder dieser relativ schnell umgesetzten Entscheidungen eine intensive und vielstimmige Debatte vorausgegangen war.

 

 

Bedeutung der Ministerpräsidentenkonferenz

 

Fragen wie „Warum immer diese Debatten zwischen Kanzlerin, Ministerpräsidentinnen und -präsidenten?“ oder „Wieso können sich die nicht einfach mal auf eine Linie einigen?“ sind natürlich verständlich. Nur sind sie schwieriger zu beantworten, als viele denken. Denn Corona ist nicht irgendein Thema, dem man, wie sonst üblich, durch Kompromisse zwischen Bund und Ländern gerecht werden könnte, im Gegenteil: Das Virus ist nicht nur real, sondern auch in Verhandlungen ein Problem für alle, die das Geben und Nehmen gewohnt sind, die darauf vertrauen, dass Kompromisse ausgleichend wirken. Corona ist vermutlich die größte Herausforderung für unser politisches System seit Gründung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland. Denn das Virus scheint sich den föderalen Gepflogenheiten zu entziehen, die über Jahrzehnte eingeübt worden sind. Und es hat ein Gremium in den Mittelpunkt gerückt, das bisher nicht die volle Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit hatte: die Ministerpräsidentenkonferenz. Sie besteht aufgrund einer Initiative des damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard seit 1954 und soll die Koordinierung politischer Ziele und Maßnahmen zwischen den Ländern und der Bundesregierung verbessern. Vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, also in der ersten Phase der Pandemie, hatte Bayern den Vorsitz. Die ausländische Presse bescheinigte Deutschland damals ein vorbildliches Pandemie-Management.

Eigentlich treffen sich die Regierungschefs der Länder nur viermal im Jahr, zweimal davon mit der Kanzlerin. Die Corona-Krise hat das geändert. Mittlerweile gibt es alle paar Wochen eine Besprechung mit der Bundesregierung. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist im Gegensatz zum Bundesrat kein Verfassungsorgan und auch nicht an der Gesetzgebung des Bundes oder der Länder beteiligt. Politisch ist ihre Bedeutung aber stark gewachsen, auch wenn ihre Beschlüsse informell und nicht bindend sind und erst durch parlamentarische Verfahren in den Bundesländern rechtlich umgesetzt werden müssen.

 

Rolle des Bayerischen Landtags

 

Der Bayerische Landtag hat als erstes Landesparlament in Deutschland in der Pandemie eine Form der parlamentarischen Beteiligung entwickelt, die seiner Kontrollfunktion entspricht. In der Praxis sieht das so aus: Der Ministerpräsident erläutert in einer Regierungserklärung die Corona-Beschlüsse, zu denen die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin gekommen sind, und stellt die Position der Staatsregierung dar. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Aussprache und zur Abstimmung über den Kurs. Dazu haben die Fraktionen die Gelegenheit, mit Dringlichkeitsanträgen ihre Positionen festzulegen. Darüber wird debattiert und abgestimmt, bevor die entsprechende Verordnung in Kraft tritt. Somit ist auch der Bayerische Landtag während der Pandemie seiner Funktion innerhalb eines effizienten Föderalismus gerecht geworden. Aus seiner Sicht bekommen Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz erst durch Kommunikation und Rückkopplung im Landesparlament einen repräsentativen, föderalen Charakter – und eine besondere Legitimation.

 

Föderalismus – ein lernendes System

 

Dass die Bundesländer manchmal unterschiedlich mit der Pandemie umgehen, ist eine Folge des Föderalismus und kein Argument gegen ihn. Er ist ein lernendes System. Das hat er mit den Reformen der Jahre 2006 und 2009 bewiesen. Und er wird auch aus der Corona-Krise lernen, die seinen Einfluss auf den Bund gestärkt und nicht geschwächt hat. Der Fokus lag dabei allerdings nicht auf dem Bundesrat, sondern auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin. Das war verständlich. Denn in Krisen stehen die Akteure der Exekutive im Vordergrund. Die Länder konnten aber mitbestimmen und mitgestalten und haben die notwendigen Maßnahmen zügig umgesetzt. Dass es dabei mitunter zu im Detail voneinander abweichenden Regelungen kam, ist verzeihlich, auch wenn die eine oder andere Kuriosität von den Medien gern mit dem Bild vom „Flickenteppich“ untermalt wurde. Mitunter konnte man diesen Eindruck zwar gewinnen; das war den höchst unterschiedlichen Inzidenzwerten geschuldet, die regional zwischen 35 und mehr als dem Zehnfachen lagen. Wer den Blick aber auf die verfügten Maßnahmen lenkt, wird feststellen, dass die Unterschiede zwischen den Bundesländern gar nicht so groß sind, wenn man die Lockdown-Phasen vergleicht, und vor allem, dass sich der Föderalismus auch in der Corona-Pandemie als ein Bollwerk gegen die Machtkonzentration beim Bund erwiesen hat – mit seinen an die Regionen und Situationen angepassten Lösungen und mit der Gewissheit, gehört zu werden und gestalten zu können.

Ilse Aigner

Präsidentin des Bayerischen Landtags

Foto: (Foto: Rolf Poss)

 

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Von Manfred Weber MdEP

 

Europa und Föderalismus – für viele ist das eine Kombination wie Feuer und Eis. Aber warum ist das eigentlich so? Warum hat die EU den Ruf eines zentralistischen und bürokratischen Monsters? Und wie könnte man Europas Strukturen regionaler und bürgernäher gestalten? Ich will mit diesem Beitrag versuchen, einige Antworten zu geben.

 

Ja, richtig ist, die Verfasstheit der EU-Organe scheint zunächst die These zu bestätigen, dass das EU-System sehr zentralistisch angelegt ist. Die EU wirkt oft unübersichtlich und unnahbar, vergleichsweise weit weg, ungewohnt in ihrer Entscheidungsfindung. Darum traut man sich oft gar nicht so an „Brüssel“ ran. Derweil ist die EU wesentlich bürgernäher und föderaler angelegt als es den Anschein hat. Mit dem Ausschuss der Regionen, im Übrigen eine bayerische Erfindung, existiert eine zwar im Gefüge wertige eigene Institution für die Regionen Europas, die aber im Alltag im Wesentlichen eine beratende Funktion für die Exekutiven und Legislativen der EU einnimmt. Das bedeutet glücklicherweise nicht, dass seine Arbeit keine Wertschätzung genießt. Im Gegenteil: Die Vertreter der Kommunen und Regionen sowie ihre Einschätzungen sind eine Stütze für die Entscheidungsfindung, vor allem für das Europäische Parlament.

 

Für uns Abgeordnete ist der permanente Austausch mit den Vertretern der Gemeinden, Kreise, Städte, Bezirke, den Bundesländern und Regionen unser Alltag. Für meine persönliche Arbeit ist dies essentiell. Für die Gesetzesarbeit, bei der Abschätzung der Auswirkungen unserer Beschlüsse, aber auch für das Umsetzen der EU-Gesetzgebung ist die Rückkopplung mit den örtlichen Vertretern unabdingbar, wenn nicht sogar entscheidend. Dies gilt jedoch mehr für den direkten Austausch mit den Handelnden und weniger mit dem Ausschuss der Regionen als Institution an sich. Für mich sind die Einschätzungen von Landräten, Bürgermeistern oder Verwaltungen ein ganz großes Plus, um europäische Politik besser, praxisnäher und bürgernäher zu machen. Ich weiß, dass dies die allermeisten meiner Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament ganz genauso begreifen und handhaben. So wichtig eine Aufwertung des Ausschusses der Regionen wäre, viel wichtiger, aber natürlich informell, ist der Austausch mit den Praktikern.

 

Der Schlüssel für die föderale Funktion der EU sind aber vor allem die Mitgliedstaaten. De facto ist die EU stärker föderalisiert als die Bundesrepublik Deutschland; einfach deshalb, weil viele elementare Kompetenzen und Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Auch wenn die Rolle der EU immer wichtiger wird, ohne die Mitgliedstaaten als Herren der Verträge geht nur wenig. Und in zahlreichen Politik- und Lebensbereichen hat die EU auch richtigerweise gar nichts mitzuentscheiden. Der Ministerrat ist als Vertretung der Mitgliedstaaten neben dem Europäischen Parlament gleichberechtigter Gesetzgeber, in einigen wenigen Bereichen sogar die entscheidende Kammer. Die EU funktioniert also mehr oder minder in einem Mehrkammersystem unter voller Einbindung der Mitgliedstaaten. Die Rolle nationaler Parlamente und der Regionen unterhalb der Nationalstaaten ist dann wiederum in jedem Land anders geregelt.

 

Die EU ist ein System des Ausgleichs, der Kompromisssuche und -findung. Dies ist ja gerade die Aufgabe der EU, um möglichst viele Meinungen und Kulturen zusammenzubringen. Allerdings macht es der vielschichtige Aufbau der Entscheidungsstrukturen und die diversen Entscheider auch sehr kompliziert, die richtigen Verantwortungsträger bei einzelnen Entscheidungen auszumachen. Dies und mancher Argwohn gegenüber den Traditionen zentralistischer Staaten, wie Frankreich, Italien oder vieler kleinerer Länder, befeuert immer wieder die Sorge, dass die Interessen der unteren Körperschaften im Staatsaufbau nicht ausreichend zum Tragen kommen.

 

Um diesen Sorgen vorzubeugen, vor allem aber um die Effizienz zu verbessern, habe ich schon vor einigen Jahren einen Systemcheck für die EU vorgeschlagen. Die EU und ihre Institutionen sind wichtig, aber nicht die Lösung aller Probleme. Sie müssen sich auf das konzentrieren, was wirklich notwendig ist und auf EU-Ebene entschieden werden muss. Die Kommission sollte deshalb gemeinsam mit den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament alles auf den Prüfstand stellen, um zu klären, welche Aufgaben besser in Europa, welche besser auf nationaler oder auf regionaler Ebene, etwa in Bayern, aufgehoben sind. Darüber hinaus muss der entschlossene Kampf gegen die Bürokratie fortgesetzt werden. Dies bleibt Kernanliegen der Bürger.

 

In den Diskussionen kommt aber häufig der für mich bedeutendste Punkt zu kurz: nämlich die Rolle der Regionen an sich, egal ob es sich um verfasste staatliche Regionen, wie die Bundesländer, oder um Regionen mit einer gemeinsamen Identität handelt. Letztere haben gerade in Bayern eine besondere Bedeutung. Man denke an die Stämme Bayerns, an den Stolz der Regierungsbezirke über die historisch gewachsenen kleineren Regionen, wie meine Heimat Hallertau, oder inzwischen auch an grenzüberschreitende Kulturräume. Regionale Traditionen und Identitäten sind ein wichtiger sozialer Kit, vor allem in einer Zeit, in der sich Menschen nähere und kleinere Strukturen wünschen. Die Regionen sind das Herz Bayerns.

 

Regionen und Grenzregionen stehen aber auch für Wachstum und Jobs in Europa. Nur einige Beispiele: Die Lombardei rund um die Metropole Mailand in Italien, Rhône-Alpes rund um Lyon in Frankreich, Niederschlesien in Polen oder natürlich Bayern gehören zu den wirtschaftsstärksten Regionen in ihren Ländern. Innerhalb Bayerns sind die Grenzregionen in den letzten zehn Jahren überproportional wirtschaftlich gewachsen. Das lässt sich auf die engere grenzüberschreitende Kooperation mit den Nachbarn zurückführen.

 

Grenzregionen stehen für gemeinsame Identität in Europa. Europa wächst zuallererst an den Grenzen zusammen. Umso mehr machen mir die Folgen der Corona-Pandemie für die Grenzräume Sorgen. Da geht derzeit viel kaputt, was in mühevoller Arbeit über Jahrzehnte aufgebaut worden ist. Darauf müssen wir in den kommenden Jahren besonders Acht geben. Es wird zwingend notwendig sein, gerade für grenznahe Regionen, Sonderförderungen aufzulegen, um die größten Schäden auszugleichen.

 

Die EU hat also als Staatenverbund über die Mitgliedsländer eine zutiefst föderale Struktur. Hierfür ist ein Systemcheck notwendig, damit Zuständigkeiten und Verantwortungen klar zugeordnet sind. Wie nationale Parlamente oder in Deutschland die Länderregierungen und -parlamente eingebunden sind, ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Was mir aber besonders wichtig ist, sind die europäischen Regionen. Ihre identitätsstiftende Bedeutung kann gar nicht überschätzt werden. Sie sind heute in der EU noch unterrepräsentiert, auch wenn ihre informelle Rolle größer ist als die institutionelle Rolle vermuten lässt. Auf sie setze ich bei der weiteren europäischen Integration und für sie mache ich mich stark.

 

 

 Manfred Weber ist niederbayerischer Europaabgeordneter und Vorsitzender der christdemokratischen EVP-Fraktion. Zudem ist er Stellvertretender CSU-Parteivorsitzender.
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