Der Dreierrat Grundrechtsschutz: Aufgaben und Erfahrungen
Corona bedroht Deutschland, bedroht Bayern. Bilder aus Italien haben die Politik genötigt, in seltener Einmütigkeit zu handeln. Niemand wollte, dass Menschen wie Fliegen sterben und nachts Militärlaster die Leichen abtransportieren. Niemand wollte die Triage, die furchtbare Entscheidung, wer behandelt werden kann und wer nicht. Schlimmer: Wer zugunsten eines anderen von einem Beatmungsgerät wieder abgehängt und sterben muss. Die Bedürfnisse derer waren zu achten, die älter sind, die schwere Krankheiten haben. Es ging um die, die behandeln und pflegen.
Allen voran haben das bayerische Parlament, Staatsregierung und Ministerpräsident Söder zügig gehandelt. Ihm war zugleich klar, dass die erste, erschreckte Zustimmung der Bevölkerung zu einschränkenden Maßnahmen nicht ewig hält. Er wollte ein Gremium schaffen, das die Entscheidungen in der Krise rechtlich und ethisch überwacht: Den Dreierrat Grundrechtsschutz, bestehend aus Clemens Lückemann und Christoph Strötz, zwei früheren Präsidenten von Oberlandesgerichten. Dazu meine Person. Das Gremium ist beratend und beobachtend tätig.
Selbstverständlich kontrollieren Parlament und Volk, der Souverän der Demokratie, die Regierung. Der Dreierrat ist ein unabhängiges Gremium auf Zeit, das ein Auge darauf hat, was beschlossen wird und das eigene Anregungen gibt. Immerhin bedeuten die bisher getroffenen Maßnahmen einen massiven Eingriff in viele Grundrechte. Entfaltung der Persönlichkeit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit … . All diese Grundrechte sind eingeschränkt. Aus einem einzigen Grund: Es geht um das wichtigste Grundrecht überhaupt, um das auf Leben.
Der Dreierrat prüft Maßnahmen im Blick auf lebensschützende Zielrichtung und Intensität der Beeinträchtigung jeweils betroffener Grundrechte. Hat der Gesetzgeber die Eingriffe nach Inhalt, Zweck und Ausmaß vorhersehbar und berechenbar festgelegt? Haben alle Verordnungen eine zeitlich fixierte Geltungsdauer? Entscheidend ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sind die Maßnahmen geeignet, erforderlich oder gibt es ein milderes, ebenso wirksames Mittel zur Erreichung des Zwecks? Nutzen und verursachter Schaden müssen abgewogen werden.
Bisher hat der Dreierrat oft die Stimme erhoben – in Fragen wie denen nach der Öffnung von Zeitungsläden und Fußpflegesalons oder der besseren Information von MitbürgerInnen mit Migrationshintergrund. Wir empfahlen, dass alleinstehende Menschen sich mit anderen treffen können. Erfolgreich waren wir mit dem Vorschlag, dass ein Hausstand einem anderen begegnen kann – nicht nur einer Person. Die Begleitung Sterbender in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern ist für uns ebenso vorrangig wie Tests für die, die im Gesundheitswesen arbeiten.
Von Anfang an hat der Dreierrat Aktionen unterstützt, die gewaltbedrohten Frauen und Kindern helfen. Wir haben besonderes Augenmerk auf die Kleinen gelegt, auf ihre Bedürfnisse und Rechte. Schließlich haben wir erfolgreich gefordert, eine künftige nationale Bevorratung und Produktionskapazität von Schutzmasken, Medizin u.a.m. vorzusehen. Die Abhängigkeit von China und anderen Ländern erweist sich als kontraproduktiv. Deutschland, Bayern muss und kann auf diesem Gebiet zugunsten seiner BürgerInnen souverän bleiben.
Was mir Sorgen macht: Verschwörungstheorien und die Unterstellung, der Staat wolle Grundrechte auf Dauer einschränken. Demonstrationen, auf denen es vor allem um das eigene Leben geht, darum, sich selbst unbeschränkt verwirklichen zu können. Was diese Gesellschaft in Teilen noch lernen muss, ist: Demokratische Freiheit bedeutet auch Freiheit zum Verzicht, die manchmal unbequeme Rücksichtnahme darauf, dass andere Schutz brauchen und deswegen ein „anything goes“ unverantwortlich wäre.
Unverantwortlich ist all das Geschwätz, dass der Bevölkerung von manchen Meinungsführern zugemutet wird: Die Welt werde eine andere sein. Alle würden zu besseren Menschen mutieren, die einander helfen. Die Pandemie wird zu einem „Glücksfall der Geschichte“ erklärt, weil sie auch viel Gutes hervorgebracht habe. Solches Gefasel stärkt das Vertrauen in die Demokratie nicht – im Gegenteil. Aufgabe der Politik ist es, Fakten transparent und zügig bekannt zu machen, sachlich zu informieren. PolitikerInnen müssen Entscheidungen verständlich vermitteln.
Sie sollen empathisch, stabilisierend und manchmal konfrontativ reden, jedenfalls aber phrasenfrei. Entscheidungen müssen sozial-relational sein – plausibel und vermittelbar für die Gesellschaft. Wer redlich, wahrhaftig und damit überzeugend spricht, wird bei einem Großteil der Bevölkerung auch in Zukunft hohe Akzeptanz für beschlossene Maßnahmen erhalten. Diese Krise braucht wahrlich kein Mensch. Aber sie legt offen, dass wir selbst gebraucht werden. Als beherzte, disziplinierte und mündige DemokratInnen.
Bild: Susanne Breit-Keßler war seit November 2000 Oberkirchenrätin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern im Kirchenkreis München und Oberbayern. Sie trug den Titel Regionalbischöfin und war damit die erste Frau, die ein bischöfliches Amt in Bayern bekleidete. Seit dem 1. Dezember 2003 war Susanne Breit-Keßler zudem Ständige Vertreterin des Landesbischofs. 2019 trat sie in den Ruhestand. Im Zuge der Coronakrise 2020 wurde sie von der Bayerischen Staatsregierung in den Dreierrat Grundrechtsschutz (Ethik-Kommission) berufen, dessen Vorsitz sie übernahm.