Bayerischer Landtag, Bayerische Staatsregierung und Bayerischer Verfassungsgerichtshof feiern „75 Jahre Bayerische Verfassung“ 

 

Die Präsidentin des Bayerischen Landtags Ilse Aigner, Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Hans-Joachim Heßler haben in einem gemeinsamen Festakt im Nationaltheater das 75-jährige Jubiläum der Bayerischen Verfassung gefeiert. Die Festansprache hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth. Corona-bedingt fand der Festakt ohne Gäste statt, wurde jedoch im Bayerischen Fernsehen live übertragen.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner hob in der Podiumsdiskussion das Zeitlose der Bayerischen Verfassung hervor: „Unsere Verfassung enthält den Bauplan für unsere freiheitliche Demokratie, für eine wehrhafte Grund- und Werteordnung, für das gesellschaftliche Zusammenleben. Und sie ist klar und einfach formuliert – und bringt die Werte zeitlos zu Papier.”

Bemerkenswert sei zudem, „dass unsere Verfassung nicht nur Grundrechte benennt, sondern auch Grundpflichten formuliert.“ So heiße es in Artikel 117 der Bayerischen Verfassung: „Der ungestörte Genuss der Freiheit für jedermann hängt davon ab, dass alle ihre Treuepflicht gegenüber Volk und Verfassung, Staat und Gesetzen erfüllen.“ „Das zeigt in klaren Worten, das niemand alleine auf der Welt ist.“

 

Ministerpräsident Dr. Markus Söder betonte: „Bayern steht für Toleranz und Demokratie. Wir leben in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, der auch in der Pandemie funktioniert. Unsere Verfassung hat sich beim Erhalt der Demokratie und bei der Bekämpfung der Pandemie bewährt.“

 

Auch der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Hans-Joachim Heßler hob die große Bedeutung des Rechtsstaats für unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen hervor: „Wir sollten uns immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass vermeintlich selbstverständliche Errungenschaften wie die Rechtsstaatlichkeit alles andere als selbstverständlich sind. Sie sind – das zeigt auch die bayerische Verfassungsgeschichte gut – Schritt für Schritt errungen worden und können unter ungünstigen Umständen auch wieder verloren gehen.“

 

Podiumsdiskussion beim Festakt „75 Jahre Bayerische Verfassung“ mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Landtagspräsidentin Ilse Aigner und Verfassungsgerichtspräsident Dr. Hans-Joachim Heßler.

©Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss

 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth betonte in seiner Rede „die Entschlossenheit, mit der man sich in Bayern schon kurz nach Kriegsende anschickte, die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine bessere Zukunft zu gestalten.“ Zwar habe es „der Lauf der Geschichte bekanntlich mit sich gebracht, dass die Bayerische Verfassung – im Jahr 1946 als Vollverfassung mit dem Anspruch umfassender Maßgeblichkeit konzipiert – in zunehmendem Maße durch andere verfassungsrechtliche Ordnungsrahmen ergänzt und überlagert wurde“ – allen voran durch das Grundgesetz, das im Mai 1949 verkündet wurde.

©Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss

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